Kolumne: So flunkert das Auswärtige Amt über den Migrationspakt

Nachdem sich innerhalb der Bevölkerung schon einiger Widerstand gebildet hat, schweigt nun auch das Auswärtige Amt des Bundes nicht mehr zum Globalen Pakt für eine sichere und reguläre Migration. Auf seiner Homepage kann man zehn sehr knappe Punkte zum Migrationspakt finden.
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6.11.2018
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Kolumne: So flunkert das Auswärtige Amt über den Migrationspakt

Symbolbild Migration: By DFID – UK Department for International Development (Working with UNHCR to help refugees in South Sudan) [CC BY-SA 2.0 ], via Wikimedia Commons [Bild zugeschnitten]

Nachdem sich innerhalb der Bevölkerung schon einiger Widerstand gebildet hat, schweigt nun auch das Auswärtige Amt des Bundes nicht mehr zum Globalen Pakt für eine sichere und reguläre Migration. Auf seiner Homepage kann man zehn sehr knappe Punkte zum Migrationspakt finden.

Kommentar von Martin Mair 

Nun sollte man ja erwarten, dass bei einer staatlichen Stelle über den tatsächlichen Inhalt und die Fakten aufgeklärt wird. Leider ist das Gegenteil der Fall: Das Auswärtige Amt beschreibt den Pakt ausschließlich wohlwollend und positiv. Auch deshalb möchte ich diesen Befund nun einer Realprobe unterziehen und auf die einzelnen Punkte eingehen. Ein genauer Blick auf das UNO-Papier entlarvt die Beschwichtigungen des deutschen Außenministeriums nämlich als reines Wunschdenken.

Alles ganz unverbindlich?

Zunächst wird vom Auswärtigen Amt sehr betont, dass die Souveränität der Staaten gewahrt bleibe und der Migrationspakt nicht verbindlich sei. Freilich, dies steht beides genau so im Migrationspakt. Gleichzeitig beginnt nahezu jedes Ziel mit den Worten „wir verpflichten uns“. Also was nun, unverbindlich oder verpflichtend? Auch dazu lässt der Pakt die Marschrichtung anklingen.

Auf Seite 4 findet sich nämlich folgende Passage:

“Wir verpflichten uns, den multilateralen Dialog im Rahmen der Vereinten Nationen durch einen periodischen und wirksamen Folge- und Überprüfungsmechanismus fortzusetzen, der sicherstellt, dass die in diesem Dokument enthaltenen Worte in konkrete Taten zum Nutzen von Millionen von Menschen in allen Regionen der Welt umgesetzt werden.” (S.4)

Auf gut Deutsch: Zwar ist alles unverbindlich, aber gleichzeitig wird die Umsetzung laufend geprüft und sichergestellt. Alleine die Unterschrift als Willensbekräftigung, den Inhalt umzusetzen und die nationalen Gesetze anzupassen, zeigt worauf es hinauslaufen soll. Spätestens in dem Moment, in dem die Maßnahmen in die nationale Gesetzgebung einfließen ist alles verbindlich!

Visum statt Flucht

Auch beim späteren Punkt No. 5 verbreitet das Auswärtige Amt eine gefährliche Halbwahrheit. So streitet es ab, dass mit dem Migrationspakt ein Recht auf Migration begründet würde. Tatsächlich liegt hier erneut der Teufel im Detail. Ziel No. 5, Maßnahme (g) lässt wenig Interpretationsspielraum:

“Wir werden rationale und regionale Verfahren für die Einreise und Aufenthalte von angemessener Dauer entwickeln oder bestehende Verfahren ausbauen, die auf der Grundlage mitmenschlicher, humanitärer oder sonstiger Erwägungen für Migranten gelten, die aufgrund plötzlicher Naturkatastrophen und anderer prekärer Situationen gezwungen sind, ihr Herkunftsland zu verlassen, beispielsweise durch die Erteilung von Visa aus humanitären Gründen.”

Hier verschwimmt bereits die Grenze zwischen „regulärer“ und „irregulärer“ Migration. Der Pakt legitimiert hier die Einwanderung jener Menschen, welche bisher kein Recht auf Asyl oder Schutz in unseren Ländern hatte. Eine freizügige – Wortspiel beabsichtigt – Vergabe von Visa bedeutet allerdings genau das: Ein „Recht auf Migration“. Aus illegaler Migration wird im Handumdrehen legale Migration.

Verstärkt wird dies nicht zuletzt durch die folgende Maßnahme 5(h). Hier spricht der Pakt gar von „Optionen für eine geplante Neuansiedlung und Visumerteilung“. Dies gilt für Personen, die aufgrund der „nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels“ ihr Herkunftsland verlassen müssen. Das UNO schafft somit den unter Experten umstrittenen Begriff des ‚Klimaflüchtlings‘ in seinem Vertragswerk.

Straffreiheit für Geschleuste

Im folgenden Punkt No. 6 spricht das Auswärtige Amt davon, dass der Pakt Schleuser und Menschenhandel bekämpfen soll. So weit, so gut. Allerdings garantieren ausgerechnet dieselben Ziele im Pakt eine Straffreiheit für Migranten, welche Schleuser beanspruchen, um illegal ins Land zu gelangen (Ziel 9 des Pakts):

“Wir verpflichten uns ferner, zu gewährleisten, dass Migranten nicht strafrechtlich dafür verfolgt werden können, dass sie Gegenstand der Schleusung waren.”

Die Vorstellung, dass diese einseitige Straffreiheit der Bekämpfung von Schleusern dient, ist an Naivität kaum zu überbieten. Wie gut die völlige Straffreiheit für Konsumenten einen Schwarzmarkt bekämpft, kennt man auch aus den zahnlosen Mitteln zur Bekämpfung der Drogenkriminalität. Immer wo ein unmoralisches Geschäft gutes Geld und einen Vorteil für beide ‚Vertragspartner‘ bedeutet, wird es genützt. Die Schleuser scheren sich schon bislang wenig darum, dass ihre Handlungen illegal sind.

Fachkräfte für unser Land?

Das Amt verweist in Punkt 7 auf die vielen vermeintlich positiven Effekte der Migration. Die übliche Mär des ‚Fachkräftemangels‘ darf dafür herhalten. Dass ein guter Teil bereits der letzten Migrationswelle über keinen Schulabschluss verfügte oder sie gar Analphabeten waren, kann man in seiner Euphorie schon einmal vergessen.

Noch schlimmer würde der Befund allerdings, wenn tatsächlich ausschließlich Fachkräfte mit hohem Bildungsniveau aus ärmeren Ländern kämen. Gerade ein Entwicklungs- oder Schwellenland braucht seine Fachkräfte nämlich selbst, um eine funktionierende Wirtschaft und Zivilisation schaffen zu können. Dieser Schaden für die Herkunftsländer würde kaum zu einem Ende der Migrationsgründe führen – im Gegenteil.

Geldsendungen als Quasi-Entwicklungshilfe

Im selben Atemzug verklärt es die Geldsendungen von Migranten in ihre Herkunftsländer zu einer Art „Entwicklungshilfe“. Tatsächlich handelt es sich dabei um ein zweischneidiges Damoklesschwert. Unserem Wirtschaftskreislauf wird dieses Geld entzogen – und in den Herkunftsländern entsteht nur der Anschein eines Wohlstands. Im Gegensatz zu öffentlicher Entwicklungshilfe fließt die Überweisung an die eigene Familie nämlich selten in die Verbesserung der örtlichen Infrastruktur.

Aus Sicht des Außenministeriums ist’s aber ein positiver Effekt. Und weil das für alle Beteiligten ja so positiv ist, sieht auch der Migrationspakt unter Ziel 20 vor, die Kosten für diese Art der Überweisung zu senken oder zu begrenzen. Damit sollen Geldsendungen erleichtert werden. Davon abgesehen, dass die Sinnhaftigkeit von Überweisungsgebühren zwar tatsächlich ein diskussionswürdiges Thema ist, ist es zumindest in diesem Kontext ein Impuls in die falsche Richtung.

Polizeistatistiken nach Herkunft unmöglich

Der achte Punkt des Auswärtigen Amtes verneint eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Ziel 17 beschäftigt sich zwar vordergründig mit der Diskriminierung von Migranten. Eine der Mechanismen hierfür ist es aber, „die Behördenpraxis der Erstellung von Migrantenprofilen […] zu verhüten, aufzudecken und zu bekämpfen“.

Dieser Passus könnte also künftig bspw. die Zusammenfassungen nach Herkunft in Polizeistatistiken untersagen. Man könnte nicht mehr ablesen, welche Gruppen überproportional straffällig werden – und noch weniger die Ursachen dafür erörtern, geschweige denn zielstrebig bekämpfen.

Nebulöse Aufklärungskampagnen

Auch der im selben Atemzug beworbene „auf Fakten basierende Diskurs“ soll einseitig forciert werden, und zwar nur solange positive Fakten genannt werden. Zu diesem Zweck (Ziel 17, Maßnahme f) plant man folgendes:

“Wir werden Aufklärungskampagnen fördern, die an die Gesellschaften in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern gerichtet sind und den Zweck haben, auf der Grundlage von Beweisen und Fakten die öffentliche Wahrnehmung des positiven Beitrags einer sicheren, geordneten und regulären Migration zu gestalten und Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und die Stigmatisierung aller Migranten zu beenden”

Es ist davon auszugehen, dass hier eine Menge unseres Steuergeldes in die Kampagnen irgendwelcher NGOs flössen. Diese dürfen uns dann, quasi völkerrechtlich legitimiert, erzählen, dass wir das alles ganz wunderbar finden müssen. Auch die angeblich gewahrte Medienfreiheit bleibt angesichts der Zurückdrängung kritischer Äußerungen in anderen Bereichen äußerst zweifelhaft.

Migrationspakt ist eine Gefahr für Europa

Alleine aus diesen Punkten wird klar: Der globale Migrationspakt ist eine Gefahr für die europäische Bevölkerung. Millionen Menschen aus ärmeren Ländern würde die legale Zuwanderung in unsere Staaten und Sozialsysteme ermöglicht. Dass offizielle Stellen diesen Umstand zunächst totschwiegen und nun beschwichtigen ist bezeichnend. Während der ‚kleine Bruder‘ Österreich aussteigt, gibt die deutsche Regierung dem Souverän einen Vorgeschmack. Und zwar auf den „faktenbasierten Diskurs“, den man sich zum Thema nach dem Pakt vorstellen kann.

Denn erst, nachdem zehntausende Menschen eine Petition dagegen unterschrieben und patriotische Medien und der Boulevard darüber schrieben, sah man sich bemüßigt, sich überhaupt zu äußern. Dass man dabei offiziell keine negativen Punkten anspricht, zeigt, dass ein echter Diskurs über den Inhalt weiter nicht gewünscht ist. Allerdings fangen die Menschen glücklicherweise an, sich selbst zu informieren. Sie erkennen, was die wahren Fakten sind – und, dass die deutsche Regierung hier gehörig flunkert.


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