Deutschland: Amadeu Antonio Stiftung scheitert vor Gericht
Falko Liecke (CDU) kritisierte die umstrittene Broschüre der Amadeu Antonio Stiftung und riet von ihrer Verwendung ab, weil sie einseitig Vorurteile vermittle und zur Bespitzelung ganzer Familien anrege.
Berlin. Vor mehreren Monaten sorgte die umstrittene Broschüre der linksradikalen Amadeu Antonio Stiftung vor allem in Deutschland für Aufregung. Unter anderem soll man mithilfe der „Ene, mene, muh – und raus bist du“-Broschüre „rechtspopulistische“ Eltern von Kita-Kindern enttarnen und ihnen Einhalt gebieten (Die Tagesstimme berichtete). Besonders das Beispiel eines Mädchens mit Zöpfen, das eine Vorliebe für Handarbeit hat und ihren Bruder, der körperlich gedrillt werde, sorgte in Deutschland für eine bundesweite Debatte. Jugendstadtrat Falko Liecke (CDU) kritisierte die Broschüre stark und riet von der Verwendung dieser ab. Das Verwaltungsgericht Berlin hat nun entschieden, dass er auch weiterhin öffentlich von der Verwendung abraten darf.
Broschüre vermittelt Vorurteile
Im Jänner war die Amadeu Antonio Stiftung gegen den Jugenstadtrat von Neukölln vor Gericht gezogen. Liecke sollte untersagt werden, eine Pressemitteilung zu verbreiten, in der das Bezirksamt davon abrät, die umstrittene Broschüre der Stiftung zu verwenden. Die Mitteilung entspräche nicht dem Sachlichkeitsgebot behördlicher Mitteilungen, sagte Simone Rafael, Sprecherin der Stiftung, der Berliner Morgenpost. In der betreffenden Pressemitteilung hieß es, dass die Broschüre Vorurteile bekämpfen wolle, sie aber selbst vermittle. Es sei nicht die Aufgabe von Erziehern, die politische Gesinnung der Eltern zu überprüfen. Diese Anschuldigung wollte die Stiftung nicht hinnehmen. Denn laut Anwalt der Stiftung habe sie im Umgang mit Rechtsextremismus „eine besondere Expertise entwickelt“.
Broschüre rege zur Bespitzelung ganzer Familien an
Nun ist die Amadeu Antonio Stiftung mit ihrer Klage gegen den Neuköllner Jugendstadtrat Falko Liecke (CDU) vor dem Berliner Verwaltungsgericht gescheitert. Liecke darf weiterhin öffentlich von der Nutzung der im Internet verfügbaren Broschüre abraten. Weiters darf er die Auffassung vertreten, die Broschüre vermittle einseitig Vorurteile und rege zur Bespitzelung ganzer Familien an. Gegen den Beschluss ist noch das Rechtsmittel der Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
In der Begründung des Gerichts hieß es, dass die Pressemitteilung von Liecke weder wahrheitswidrige Tatsachenangaben noch unvertretbare Wertungen enthalte. „So werde etwa deutlich, dass es eine Empfehlung darstelle, die Broschüre nicht zu nutzen. Darüber hinaus sei die Bewertung vertretbar, dass die Broschüre einseitig Vorurteile schüre bzw. vermittle“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.
Kein Verwendungsverbot ausgesprochen
Die Empfehlung der Broschüre, bei einzelnen Eltern „genauer hinzuschauen“, dürfe negativ als „Bespitzelung“ bezeichnet werden. Laut Verwaltungsgericht knüpfe die Wertung, dass es nicht Aufgabe von Erziehern sei, die politische Gesinnung der Eltern zu überprüfen, in sachlicher Form hieran an. Die Äußerungen des Stadtrates seien auch nicht unverhältnismäßig. Er habe kein Verwendungsverbot der Broschüre ausgesprochen. Da es zu der Broschüre außerdem bereits vielfältige öffentliche Meinungen gäbe, nähmen Lieckes Äußerungen auch keinen lenkenden Einfluss auf die öffentliche Meinung.