Deutschland verliert an Internetfreiheit

Die Reduktion im „Freedom of the Net“-Index des Herausgebers freedomhouse.org beträgt nur einen von hundert Punkten. Jedoch zeigt ein Blick auf die Begründungen dafür, dass die Verschlechterung durchaus kritischer zu sehen ist.
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Deutschland verliert an Internetfreiheit

Symbolbild: Social Media / Bild: pexels (CC0) (Bild zugeschnitten)

Die Reduktion im „Freedom of the Net“-Index des Herausgebers freedomhouse.org beträgt nur einen von hundert Punkten. Jedoch zeigt ein Blick auf die Begründungen dafür, dass die Verschlechterung durchaus kritischer zu sehen ist.

Neben dem schleppenden Breitbandausbau und schlechter Internetverbindung ist dieser Abstieg nämlich hauptsächlich auf das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken, kurz NetzDG, zurückzuführen. Dieses zielt insbesondere auf soziale Netzwerke, in denen Nutzer ihre Inhalte teilen und die entsprechend wichtig sind, für die Verbreitung alternativer Inhalte, gegenüber denen von der Mainstream-Presse transportierten. Daher könnte der Schaden für die freie Meinungsäußerung noch größer sein, als es die nackten Zahlen in dem statistischen Werk ausdrücken.

Grund für den negativen Trend in Deutschland sieht freedomhouse.org beispielsweise darin, dass Onlineplattformen seit Juni 2020 gesetzlich verpflichtet sind, persönliche Daten zu speichern und an die Behörden auszuhändigen sowie auch der Einsatz von Überwachungssoftware um Unterhaltungen zu bespitzeln.

Dies betrifft besonders Plattformen, die mehr als zwei Millionen Nutzer haben und denen bei nicht Einhaltung Strafen von bis zu 50 Millionen Euro drohen. Die Plattformen sind daher angehalten, innerhalb von 24 Stunden als offensichtlich illegal eingestufte Inhalte und etwas weniger illegale Inhalte nach sieben Tagen zu entfernen. Nach der Entscheidung muss das Netzwerk sowohl Nutzer als auch Beschwerdeführer informieren.

Selbstzensur, um Strafen zu vermeiden

Auch werden Bedenken geäußert, dass mit dem seit 7.11.2020 geltenden Medienstaatsvertrag nun Selbstzensur zum Alltagsgeschäft von „online only“-Angeboten gehören könnte. Denn journalistisch-redaktionelle Telemedien müssen den anerkannten Grundsätzen journalistischer Sorgfalt genügen mit der den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit. Dieser Passus galt zuvor nur für die digitalen Ableger von Printmedien. Beaufsichtigt werden soll das Ganze durch den Presserat, eine Selbstregulierung der etablierten Medienanstalten, welche sich im Gegensatz zu anderen Selbstkontrolleinrichtungen auch keiner Zertifikation unterziehen müssen. Die Befürchtung steht nun im Raum, dass nun Themen lieber unbearbeitet bleiben, wenn diese nicht felsenfest untermauert werden können, um von vorne herein Problemen aus dem Weg zu gehen.

Zwar schlossen Experten laut freedomhouse.org aus, dass Regierungseinfluss oder andere mächtige Akteure 2017 bei den Bundestagswahlen entscheidenden Einfluss nahmen, dennoch wurde die Aktion der Webseite „Unser Mitteleuropa“ zugunsten der AfD zum Anlass genommen rechtliche Einschränkungen vorzunehmen, wobei die Definitionen und Kennzeichnungsvorschriften vage bleiben und auf diese Art auch menschliche Accounts treffen könnten.

Die allseits präsente Bedrohung von rechts

Die Herabstufung durch Freedomhouse wird dennoch aufgrund der „Unser Mitteleuropa“-Intervention vorgenommen, sowie sich fast alle Kritik auf alternative Medien fokussiert, denen pauschal Fake-News vorgeworfen werden. So wird nicht kritisiert, dass hauptsächlich rechte Inhalte von Zensur betroffen waren, sondern Satirebeiträge auf Kosten von AfD-Inhalten. Die eingesetzten Algorithmen konnten schlicht nicht zwischen diesen unterscheiden.

Über den Autor

Simon Veblen

Stellenausschreibugn - AfD Sachsen

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