EuGH: Österreichische Karfreitagsregelung auf dem Prüfstand

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wurde heute in der Frage angerufen, ob die österreichische Feiertagsregelung zum Karfreitag gegen die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie verstößt. Der Fall könnte weitreichende Folgen für das heimische Arbeitsrecht haben. 
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EuGH: Österreichische Karfreitagsregelung auf dem Prüfstand

Symbolbild (EuGh-Gebäude in Luxemburg-Stadt): Wikimedia Commons [CC BY 2.0]

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wurde heute in der Frage angerufen, ob die österreichische Feiertagsregelung zum Karfreitag gegen die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie verstößt. Der Fall könnte weitreichende Folgen für das heimische Arbeitsrecht haben. 

Der Fall ging in Österreich durch sämtliche Instanzen. Ein konfessionsloser Österreicher klagte seinen Arbeitgeber – eine Wiener Firma – auf Ausbezahlung eines Feiertagsentgelts. Es sei diskriminierend, dass sein evangelischer Arbeitskollege am Karfreitag vom Dienst freigestellt sei, er hingegen zuschlagsfrei arbeiten müsse. Wie das Ö1-Mittagsjournal berichtet, bezweifelte der Oberste Gerichtshof (OGH), dass hier eine Ungleichbehandlung aus Gründen der Religion oder Weltanschauung vorliege.

Zusätzlicher Feiertag für Protestanten und Juden

Derzeit kennt die österreichische Regelung dreizehn einheitliche gesetzliche Feiertage. Zusätzlich gebührt Angehörigen der drei anerkannten evangelischen Kirchen sowie Altkatholiken der Karfreitag als arbeitsfrei. Sollte diese an jenem Tag zur Arbeit eingeteilt werden, ist ihnen das gesetzliche Feiertagsentgelt zu zahlen. Eine ähnliche Regelung gilt bei Angehörigen der israelitischen Glaubensgemeinschaft für den Versöhnungstag im Herbst (Jom Kippur). Geregelt ist dies alles im Feiertagsruhegesetz von 1957.

Für orthodoxe Christen und Muslime gibt es derzeit keinen zusätzlichen Feiertag, muslimische Verbände fordern aber seit Jahren regelmäßig einen gesonderten arbeitsfreien Tag für Muslime. Ein entsprechender Vorschlag von ex-Innenminister Thomas de Maizière (CDU), einen solchen in Deutschland einzuführen, stieß dort vergangenen Herbst auf heftige Kritik, auch innerhalb seiner eigenen Partei.

Rechtsexperten: Drei EuGH-Antworten möglich

Völlig ungewiss ist dabei, welcher Rechtsmeinung der EuGH folgen wird. Sollte das Gericht die österreichische Regelung für richtlinienkonform bescheiden, bleibt vorerst alles beim Alten. Sollten die Richter allerdings der Auffassung sein, dass es gegen die EU-Vorschrift verstößt, ist eine von zwei Folgen denkbar. Dies hieße: Entweder würden Karfreitag (und damit auch Jom Kippur) für sämtliche Arbeitnehmer in Österreich zum gesetzlichen Feiertag – oder diese wären für niemanden mehr arbeitsfrei bzw. mit einem Feiertagsentgelt entlohnt.

Diese drei Möglichkeiten werden von Rechtsexperten als gleichermaßen möglich erachtet. Im Extremfall aber könnte der EuGH sogar ein grundlegendes Recht für Angehörige anerkannter Glaubensrichtungen auf religiöse Feiertage einräumen – und damit den Weg etwa für muslimische Feiertage in Österreich frei machen.

Wirtschaft lehnt zusätzlichen Feiertag ab

Laut Ö1-Mittagsjournal lehnen Wirtschaftsvertreter einen grundsätzlich arbeitsfreien Karfreitag jedenfalls ab. Ein solcher würde Arbeitgeber 600 Millionen Euro kosten. Man liege mit dreizehn gesetzlichen Feiertagen im europäischen Vergleich ohnehin bereits im Spitzenfeld. Das EuGH-Urteil wird voraussichtlich in etwa zehn Monaten bekanntgegeben.

Über den Autor
Julian Schernthaner

Julian Schernthaner

Der studierte Sprachwissenschafter wurde 1988 in Innsbruck geboren und lebte sieben Jahre in Großbritannien. Vor kurzem verlegte er seinen Lebensmittelpunkt ins malerische Innviertel, dessen Hügel, Wiesen und Wälder er gerne bewandert.

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