„Geheimtreffen“: Correctiv-Geschäftsführer räumt Falschbehauptung ein

Ein Gericht hat dem Geschäftsführer der Rechercheplattform Correctiv die Falschbehauptung untersagt, es habe die These vom sogenannten Geheimtreffen in Potsdam bestätigt. Er hat das Urteil anerkannt, damit ist es rechtskräftig.

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„Geheimtreffen“: Correctiv-Geschäftsführer räumt Falschbehauptung ein

Schraven hat den Gerichtsbeschluss anerkannt und damit zugegeben, dass er eine falsche Behauptung getätigt hat.

© IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Potsdam/Hamburg. – Der Geschäftsführer der Rechercheplattform Correctiv, David Schraven, hatte Anfang März in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) behauptet, das Landgericht Hamburg habe die Kernthese der Recherche vom Januar zum sogenannten Geheimtreffen in Potsdam bestätigt. Konkret sagte er, das Gericht habe „den Kern unseres Artikels bestätigt“, nämlich „dass bei diesem Geheimtreffen über einen Masterplan gesprochen wurde, mit dem ‚Remigration‘ betrieben werden sollte“. Genau diese Behauptung hatte ihm das Landgericht Hamburg im Mai auf Antrag des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau untersagt. „Die so verstandene Tatsachenbehauptung ist unwahr“, hieß es in dem Beschluss, der der Berliner Zeitung vorliegt. Schraven hat diesen Beschluss nun anerkannt und damit zugegeben, dass er in dem FAZ-Interview eine falsche Behauptung über den Correctiv-Artikel in die Welt gesetzt hat. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.

Das Gericht argumentierte in seinem Beschluss, dass die Kernthesen des Artikels gar nicht im Mittelpunkt des Rechtsstreits zwischen Correctiv und Vosgerau, der an dem Treffen in Potsdam teilgenommen hatte, gestanden hätten. Konkret sei es ausschließlich um die äußerungsrechtliche Zulässigkeit mehrerer Formulierungen im Correctiv-Artikel Geheimplan gegen Deutschland" gegangen, gegen die Vosgerau geklagt hatte. Kurz nach dem Urteil im Mai löschte die FAZ die Passage aus dem Interview, ohne den Grund für die Löschung mit einem Transparenzhinweis kenntlich zu machen.

Keine Parteiausschlussverfahren bei der CDU

Von dem angeblichen Skandal bleibt immer weniger übrig. Wie Tichys Einblick berichtet, hatte die CDU-Bundesspitze ursprünglich unter dem öffentlichen Druck angekündigt, gegen alle bei der Buchvorstellung in Potsdam anwesenden Mitglieder ein Parteiausschlussverfahren einzuleiten. Auf Nachfrage sagte Ulrich Vosgerau gegenüber Tichys Einblick: „Es hat gegen mich nie ein Parteiausschluss-Verfahren gegeben.“ Vosgerau ist Mitglied im CDU-Verband Berlin-Pankow.

Gegen eine Teilnehmerin des Treffens – das Mitglied der Werteunion Simone Baum – gab es eine Sanktion, sie wurde fristlos entlassen (FREILICH berichtete). Diese Kündigung dürfte aber vermutliche keinen Bestand haben. Die Betroffene wehrte sich bereits arbeitsgerichtlich dagegen. Wie Tichys Einblick weiter berichtet, habe das Gericht auch schon signalisiert, dass es die Kündigung wohl nicht bestätigen werde.

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