GEZ: Rundfunkbeitrag könnte durch Inflation erneut steigen
Die deutschen Bürger könnten zukünftig erneut vor einer Erhöhung des GEZ-Beitrages stehen. Dies geht aus einem Interview mit dem Vorsitzenden der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten hervor.
Mainz. – Bereits im vergangenen Sommer wurde der Rundfunkbeitrag nach längerer Auseinandersetzung von 17,50 Euro auf 18,36 angehoben. Sachsen-Anhalts Regierung hatte damals dagegen zunächst ein Veto eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht beanstandete später die von dem Land blockierte Erhöhung. Doch durch die Inflation könnte der GEZ-Beitrag nun noch weiter steigen. Dies deutete der Vorsitzende der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), Martin Detzel, in einem aktuellen Interview mit der FAZ an. „Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird in erster Linie vom Auftrag bestimmt. Wenn man angesichts der gegenwärtigen Inflationsrate die Kostenentwicklung hochrechnet, ist es keine Überraschung, dass die Beiträge nominal steigen könnten. Selbst bei Berücksichtigung der Einsparmöglichkeiten“, erklärte Detzel.
Kosten durch Digitalisierung und „angemessene“ Mitarbeitervergütung
Die Beitragssteigerungen der letzten Jahre hätten unter den Inflationsraten gelegen, so Detzel weiter. „Das heißt, die KEF hat es bisher immer erreicht, einen Anstieg des Beitrages unterhalb des Inflationsniveaus zu empfehlen.“ Man wolle auch beim nächsten Bericht die Belastungen für die Bürger „so gering wie möglich halten“. Allerdings würde die Digitalisierung zunächst teilweise höhere Kosten verursachen, als sich durch Einsparungen ergeben und auch die Mitarbeiter hätten natürlich Anspruch auf „eine angemessene Vergütung“, führt der Vorsitzende der Kommission weiter aus.
Detzel: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ein „wichtiges gesellschaftliches Gut“
Auf die Frage, ob eine Steigerung des Rundfunkbeitrags bei einer Inflationsrate von 7,2 Prozent mit steigender Tendenz gegenüber dem Bürger als zusätzliche finanzielle Belastung vertretbar sei, antwortete Detzel: „Ob eine Beitragserhöhung dem Bürger zumutbar ist, ist eine Frage der politischen Abwägung und der hat das Bundesverfassungsgericht bekanntlich enge Grenzen gesetzt.“ Die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei während der Corona-Pandemie und angesichts des russischen Überfalls auf die Ukraine gewachsen. Das zeige sich auch an der Zunahme des Informationsangebots und der Nutzungszahlen. „Das Bundesverfassungsgericht verweist in seinem jüngsten Urteil darauf, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein wichtiges gesellschaftliches Gut ist. Er hat den Auftrag, objektivierte Informationen zur Verfügung zu stellen“, so Detzel.