Konzerthaus-Affäre: OGH weist Gabalier-Klage zurück

Der oberste Gerichtshof (OGH) hat eine Klage von Andreas Gabalier gegen Konzerthaus-Chef Matthias Naske wegen Ehrenbeleidigung abgewiesen. Zuvor scheiterte der „Volks Rock’n’Roller“ in dieser Causa bereits am Wiener Handelsgericht sowie am Oberlandesgericht Wien (OLG).
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Konzerthaus-Affäre: OGH weist Gabalier-Klage zurück

Bild: Bad Kleinkirchheim via Flickr [CC BY 2.0]

Der oberste Gerichtshof (OGH) hat eine Klage von Andreas Gabalier gegen Konzerthaus-Chef Matthias Naske wegen Ehrenbeleidigung abgewiesen. Zuvor scheiterte der „Volks Rock’n’Roller“ in dieser Causa bereits am Wiener Handelsgericht sowie am Oberlandesgericht Wien (OLG).

Naske bezeichnete im Mai 2017 einen Auftritt des gebürtigen Kärntners im Wiener Musikverein in einem Presse-Interview als „Fehler“. In seinem Haus hätte es kein Konzert gegeben, da man wissen müsse, wer Gabalier sei und wofür er stehe. Man träfe auch gesellschafts- und kulturpolitische Aussagen, deshalb sei die Einladung von Musikern wie Gabalier nicht „so harmlos“.

Dieser sah sich wiederum durch diese Worte in ein „rechtes Eck“ gedrängt und legte Zivilklage mit einem Streitwert von 500.000 Euro gegen Naske ein. Gemäß Wortlaut des öffentlich-rechtlichen ORF ist Gabalier damit aber nun zum dritten Mal und endgültig „abgeblitzt„.

OGH: Höhere Toleranz bei öffentlichen Personen

In erster Instanz argumentierte das Handelsgericht, dass sich Gabalier öffentliche Aussagen des Konzerthaus-Leiters gefallen lassen müsse, da auch er am öffentlichen Diskurs teilnehme. Es handle sich somit um „implizite Tatsachenbehauptungen“ und keine Werturteile. Das OLG folgte dieser Rechtssprechung und verwies etwa auf Kritik Gabaliers zum geänderten Text der österreichischen Nationalhymne.

Der OGH schloss sich dieser Rechtsmeinung an und erinnerte an ähnliche Urteile in der Vergangenheit:

„Aufgrund dieser Aussagen hat der Kläger aber – durchaus im Sinne der Rechtsprechung zu Äußerungen von Politikern in Ausübung ihres öffentlichen Amts – einen höheren Grad an Toleranz zu zeigen, hat er damit doch selbst öffentliche Äußerungen getätigt, die geeignet sind, Kritik auf sich zu ziehen“

Aussagen gegen Patrioten öfter Gerichtssache

Immer wieder beschäftigen ähnliche Wortmeldungen gegenüber Personen im patriotischen Spektrum die Gerichte. So erlaubte erst das Europäische Menschenrechtsgericht in Strassburg die Bezeichnung der ex-FPÖ-Politikerin Barbara Rosenkranz als „Kellernazi“ seitens Hans-Henning Scharsach.

Ende 2016 wurde hingegen in einer Berufungsverhandlung der ehemalige SPÖ-Tirol-Chef Ingo Mayr schuldig gesprochen, nachdem er den freiheitlichen Präsidentschaftskandidaten Norbert Hofer als „Nazi“ bezeichnet hatte. Er musste daraufhin 5.400 Euro Strafe zahlen sowie einen Entschädigungsbeitrag über 1.500 Euro gegenüber Hofer leisten.

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