Plakate waren legal: Juristischer Sieg von „Ein Prozent“ gegen Potsdam
Die Stadt Potsdam darf nun nicht mehr behaupten, dass die Plakate „illegal“ verklebt worden seien, wie „Ein Prozent“ gestern mitteilte.
Dresden/Potsdam. Mitte August startete die patriotische Bürgerbewegung „Ein Prozent“ ihre Großkampagne unter dem Titel „#Wende2019“ und rief die Bürger der Bundesrepublik mittels Wahlplakaten, Radiowerbung und Videos dazu auf, sich als Wahlbeobachter bei den vergangenen Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen zu beteiligen.
Journalist kritisierte Plakatkampagne auf Twitter
Die Kampagne sorgte teilweise für Aufregung und so ließ der örtliche Verkehrsbetrieb in Potsdam die Plakate entfernen. Der Entfernung der Plakate war eine Beschwerde auf Twitter durch einen Redakteur des öffentlich-rechtlichen Regionalrundfunks RBB vorausgegangen. Einige Tage später meldete sich dann das offizielle Profil der Landeshauptstadt zu Wort. Man vertrat dort die Ansicht, dass es sich dabei um „illegal mit rechtsgerichteten Inhalten” beklebte Werbeplakate handle (Die Tagesstimme berichtete).
„Setzen unser Recht auch juristisch durch“
Wie „Ein Prozent“ gestern mitteilte, muss die Stadt Potsdam nun die Konsequenzen tragen. „Sie darf nun nicht weiter behaupten, wir hätten die Plakate ‚illegal‘ verklebt“, heißt es auf der Website der Bewegung. Bei Verstoß drohe eine Strafe von 10.000 Euro. Dazu habe sich die Stadt in einer Unterlassungserklärung verpflichtet. Auch der erwähnte Twitter-Beitrag sei mittlerweile nicht mehr abrufbar. „Mit unserer Kampagne haben wir neue Wege beschritten und wir setzen unser Recht auch juristisch durch!“, heißt es in dem Beitrag auf der „Ein Prozent“-Website weiter. Außerdem freue man sich bereits jetzt auf das „neuerliche Wutgeheul.“