Wiener Szenelokal: Aufregung um Hausverbot für Identitären-Chef Sellner

Am Donnerstag bekundete die Grelle Forelle, ein Szeneclub in der Spittellauer Lände, dass Identitären-Leiter Martin Sellner einem Konzert am Sonntag nicht beiwohnen könne. Der Grund: Er habe dort nun ein Hausverbot.
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Wiener Szenelokal: Aufregung um Hausverbot für Identitären-Chef Sellner

Bild Sellner: Screenshot YouTube [@00:30] (ehemaliger Kanal)

Am Donnerstag bekundete die Grelle Forelle, ein Szeneclub in der Spittellauer Lände, dass Identitären-Leiter Martin Sellner einem Konzert am Sonntag nicht beiwohnen könne. Der Grund: Er habe dort nun ein Hausverbot.

Wien. – Im angesagten Musik-Venue am Alsergrund findet am kommenden Wochenende ein Konzert des heimischen Rappers Money Boy statt. Dieser tritt gemeinsam mit Hustensaft Jüngling am Sonntagabend in der „Grellen Forelle“ auf. In sozialen Medien bekundete zuletzt auch der Leiter der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ), seine Absicht, der Veranstaltung beizuwohnen. Doch daraus wird offenbar nichts – er kassierte mit sofortiger Wirkung ein Hausverbot.

Club sperrt Sellner aus

Der Club teilte dies der Öffentlichkeit sowohl auf Twitter als auch auf Facebook mit. In der Folge ergab sich auf beiden Plattformen eine Diskussion über die Zulässigkeit, Sellner auszusperren. Während manche Kommentatoren auf das in Österreich traditionell starke Hausrecht hinweisen, sehen andere eine Diskriminierung aufgrund dessen politischer Ansichten. Die „Forelle“ bat dem Aktivisten allerdings an, ihm den Ticketpreis zu erstatten.

Beweggründe vorerst unklar

Unklar ist unterdessen, aufgrund welcher Beweggründe man Sellner nicht in seinem Etablissement haben möchte. Ebenso ist bis dato unbekannt, auf welchen Zeitraum sich die Maßnahme des Hausverbots erstreckt. Eine schriftliche Anfrage der Tagesstimme an die „Grelle Forelle“ blieb zum gegenwärtigen Zeitpunkt unbeantwortet.

Sellner wiederum äußerte sich über den Umstand mit einiger Belustigung. Er zog dabei einen Vergleich zwischen dem Wunsch eines Clubs, seine Gäste bestimmen zu dürfen – und dem der autochthonen Bevölkerung, zu entscheiden, wer ins Land einwandere. Im Wortlaut:

 

Weitreichendes Hausrecht in Österreich

Fakt ist: Der Club dürfte vermutlich tatsächlich berechtigt sein, ihm unliebsame Gäste auszusperren. Denn die „Grelle Forelle“ sorgte bereits einmal vor einigen Jahren für Schlagzeilen. Damals erklärte das Szenevenue FPÖ-Wähler für unerwünscht. Später ruderte man zurück und wollte dies nur als Positionierung meinen. Ein Verfassungsjurist erklärte damals, dass es unter Umständen durchaus zulässig sei, Menschen aufgrund ihrer Gesinnung aus seinem Lokal auszusperren.

Die Crux mit dem Hausrecht in Lokalen ist folgende: Prinzipiell räumt der Gesetzgeber dem Einzelnen ein äußerst weitreichendes Hausrecht ein. Das Rechtsgut befindet sich bereits seit 1867 im Verfassungsrang. Als Ausnahme gilt in der Gastronomie etwa, wenn es sich um das einzige Wirtshaus im Ort handelt und die Person dadurch vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen wäre.

Verwirrung um Diskriminierungsverbote

Darüber hinaus ist die Gastronomie seit einigen Jahren einem Diskriminierungsverbot unterworfen. So darf man Menschen etwa aufgrund ethnischer Merkmale, ihres Geschlechts oder wegen einer Behinderung nicht länger ausschließen. Gleichzeitig gibt es andere Lebensbereiche, in dem der Schutz des Gleichbehandlungsgesetz noch weiter geht, etwa in der Arbeitswelt. Dort gelten außerdem die sexuelle Orientierung sowie die religiösen und politischen Überzeugungen als geschützt.

Die unterschiedliche Rechtslage sorgt dabei immer wieder für Aufregung. Im Jänner 2015 wurde ein lesbisches Paar aus einem Wiener Traditionslokal geworfen, weil es sich öffentlich küsste. Dass es sich daraufhin auf keinen gesetzlichen Diskriminierungsschutz berufen konnte, sorgte weithin für gesellschaftliche Debatten.

Über den Autor
Julian Schernthaner

Julian Schernthaner

Der studierte Sprachwissenschafter wurde 1988 in Innsbruck geboren und lebte sieben Jahre in Großbritannien. Vor kurzem verlegte er seinen Lebensmittelpunkt ins malerische Innviertel, dessen Hügel, Wiesen und Wälder er gerne bewandert.

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