Zensurversuch vor Gericht? Linker Fotograf geht gegen rechten Aktivisten vor
In Rheinland-Pfalz steht ein junger Aktivist vor Gericht, weil er die Arbeit eines linken Fotografen öffentlich gemacht hat. Der Fotograf forderte bis zu 7.000 Euro vom Betroffenen.
In einem aktuellen Video spricht der YouTuber „Nach Vorn“ über die Klage seitens des Fotografen gegen ihn.
© Screenshot YouTubeMainz. – Ein Fall aus Rheinland-Pfalz sorgt aktuell für Diskussionen: Ein rechter Aktivist wehrt sich vor Gericht gegen einen linken Fotografen, der die Veröffentlichung von Inhalten zu seiner Person untersagen will. Der Streit wirft ein Schlaglicht auf den Umgang mit politischen Auseinandersetzungen in Deutschland.
Streit um Video-Veröffentlichung
Im Zentrum steht Simon, der den YouTube-Kanal „Nach Vorn“ betreibt. Er hatte in einem Video auf die Aktivitäten des Fotografen Pierre Schubert hingewiesen. Daraufhin untersagte Schubert die Veröffentlichung und verlangte von Simon Zahlungen von bis zu 7.000 Euro. Doch der YouTuber will sich nicht geschlagen geben und geht deshalb in die nächste Instanz.
Die Rolle von Pierre Schubert
Die Auseinandersetzung dreht sich um Pierre Schubert, der die Klage angestrengt hat. Laut Impressum ist er einer der Geschäftsführer der „Landesschüler*innenvertretung Rheinland-Pfalz“ (LSV) und betreut die Geschäftsstelle in Mainz. Dort ist er mit Namen und Gesicht als Kontakt zu finden. Auch während der Pandemie trat er bereits öffentlich in Erscheinung. Laut dem Wiesbadener Kurier hat er nämlich im Rheingau-Taunus-Kreis bei der Nachverfolgung von Infektionsketten geholfen.
Bemerkenswert ist aus Sicht von Kritikern, wer ihn juristisch vertritt. Seine rechtliche Vertretung übernehme nämlich kein Medienrechtler aus seiner Nähe, sondern der linke Szeneanwalt Christian Löffelmacher aus Berlin.
Nun wird Aufklärung darüber gefordert, wie sich Schuberts Tätigkeit als mutmaßlicher Antifa-Fotograf mit seiner Arbeit für die Landesschülervertretung vereinbaren lässt. Letztere erhält jährlich 70.000 Euro aus dem Landeshaushalt sowie eine Finanzierung für die Geschäftsführung.