„2-G“-Regel ab Oktober: Ludwig präsentiert verschärfte Maßnahmen
In Wien muss künftig beim Besuch von Lokalen der Nachtgastronomie sowie von Veranstaltungen mit mehr als 500 Menschen ein „2-G“-Nachweis erbracht werden.
Wien. -Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) stellte heute neue verschärfte Corona-Maßnahmen vor, die ab 1. Oktobe gelten sollen. Dazu gehört eine „2-G“-Regel in der Nachtgastronomie für Gäste und eine „2,5-G“-Regel, also geimpft, genesen oder PCR-getestet, für alle Mitarbeiter. Die „2-G“-Regelung wird ab Oktober auch bei Veranstaltungen und Zusammenkünften über 500 Personen im Innen- oder Außenbereich gelten. Zudem soll es im Handel für Kunden eine allgemeine FFP2-Maskenpflicht geben, Mitarbeiter können eine Mund-Nasen-Schutzmaske tragen. Gelten sollen die neuen Maßnahmen zunächst einen Monat lang. Die von Ludwig präsentierten Verschärfungen seien „nichts anderes, als eine Impfpflicht durch die Hintertür“, kritisiert der Wiener FPÖ-Chef Dominik Nepp.
Nepp: „Regeln wirken offenbar nicht“
Ludwig sprach sich außerdem für eine „3-G“-Regel am Arbeitsplatz aus, dazu solle es eine Sozialpartnerregelung geben. Zwischen den Sozialpartnern gebe es dazu auch schon aktuelle Gespräche, hieß es am Dienstag aus dem Gewerkschaftsbund zur APA. Ziel dieser neuen verschärften Maßnahmen sei es, die Quote der Geimpften zu erhöhen, so Ludwig bei der Pressekonferenz am frühen Nachmittag.
Nepp erklärte indes in einer aktuellen Presseaussendung, dass Wien seit April die schärfsten Corona-Maßnahmen im Land habe „und trotzdem die höchsten Zahlen“. Das mache deutlich, „dass alle bisherigen Regeln offenbar nicht gewirkt haben“. Er ist davon überzeugt, dass die Verschärfungen nicht zum gewünschten Ziel, die Impfquote zu erhöhen, führen werden. „Allein die verzweifelten Versuche wie Impfbusse, Impfboote oder Impfevents, die allesamt floppten, haben die Ratlosigkeit der Wiener Stadtregierung aufgezeigt“, so Nepp. Er spricht sich auch ganz klar gegen eine „3-G“-Verpflichtung am Arbeitsplatz aus.
„3-G“-Nachweis am Arbeitsplatz in Italien Pflicht
Indes ist die „3-G“-Regel am Arbeitsplatz in Italien bereits beschlossene Sache. Ab 15. Oktober ist es Berufstätigen nicht mehr erlaubt zur Arbeit zu kommen, wenn sie nicht über einen Nachweis verfügen, der bestätigt, dass sie entweder geimpft, getestet oder genesen sind. Das gilt unabhängig davon, ob die Tätigkeit im öffentlichen oder privaten Bereich stattfindet. Wer am Arbeitsplatz ohne einen entsprechenden Nachweis erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe in Höhe von 400 bis 1.000 Euro oder einer Aussetzung der Lohnfortzahlung rechnen. Hinzu kommt, dass die künftig verpflichtenden Tests nicht kostenlos sind. Demnach müsste ein Arbeitnehmer, der regelmäßige Tests der Impfung vorzieht, monatlich über 100 Euro für diese aufwenden.