CETA: Van der Bellen verweigert Unterschrift

Van der Bellen will zuerst das EuGH-Urteil zu den Schiedsgerichten im Freihandelsabkommen CETA abwarten. 
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CETA: Van der Bellen verweigert Unterschrift

By Manfred Werner (Tsui) [CC BY-SA 4.0 ], from Wikimedia Commons [Bild zugeschnitten]

Van der Bellen will zuerst das EuGH-Urteil zu den Schiedsgerichten im Freihandelsabkommen CETA abwarten. 

Österreichs Bundespräsident Alexander Van der Bellen wird das umstrittene Freihandelsabkommen mit Kanada vorerst nicht unterzeichnen. Er wartet damit – wie auch andere Staaten – auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), ob der Vertrag mit dem EU-Recht vereinbar ist.

Zweifel wegen der Schiedsgerichte

„Ich habe den Staatsvertrag zu CETA, wie es meiner Aufgabe als Staatsoberhaupt entspricht, ausführlich und gewissenhaft geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung ist mit einem Vorbehalt positiv ausgefallen. Es gibt Zweifel, ob die Schiedsgerichte mit EU-Recht konformgehen. Sollte der EuGH entscheiden, dass CETA mit dem Unionsrecht vereinbar ist, werde ich den Staatsvertrag umgehend unterzeichnen“, zitiert orf.at den Bundespräsident.

Für diese Entscheidung ließ sich Van der Bellen ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Ludwig Adamovich anfertigen. Darin bescheinigte Adamovich, dass „keine verfassungsrechtlichen Bedenken“ für die Vorgehensweise bestünden.

Van der Bellen: Entscheidung nicht leicht gemacht

Gegenüber der Krone versicherte Van der Bellen, dass er sich die Entscheidung nicht leicht gemacht habe:
„Einerseits sind die Beschlüsse des Nationalrates und des Bundesrates für CETA zu respektieren, andererseits sind Prüfung und Entscheidung des EuGH zu achten und abzuwarten. Da auch die Mitgliedsstaaten Deutschland und Niederlande angekündigt haben, den Ratifizierungsprozess erst nach dem Urteil der Höchstrichter abschließen zu wollen, wird auch keine Verzögerung des möglichen vollständigen Inkrafttretens von CETA entstehen.“

EuGH-Urteil über Schiedsgerichte

Zuvor hatte Belgien ein Verfahren beim EuGH angestoßen, das klären soll, ob die geplanten Schiedsgerichte mit dem EU-Recht vereinbar sind. Sollte der Gerichtshof hier negativ entscheiden, wären alle bisherigen Ratizifierungsschritte der EU-Staaten aufgehoben. Dann müsste CETA neu verhandelt werden.

Unterstützung von Strache und Kern

Aus dem Wirtschaftsministerium hieß es am Mittwochabend, dass die Entscheidung des Bundespräsidenten „selbstverständlich zu respektieren“ sei.

Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) betonte seine „volle Unterstützung“ für die Vorgehensweise. „Das ist im Interesse Österreichs eine korrekte und vernünftige Vorgangsweise des Herrn Bundespräsidenten, die Anerkennung verdient“, sagte der FPÖ-Chef.

Ebenfalls positiv reagierte SPÖ-Chef Christian Kern. „Im Lichte der Entwicklungen gibt es im Moment keinen Grund, diese Ratifizierung vorzunehmen und damit den Investorenschutz, wie er jetzt in CETA ist, in Stein zu meißeln“, sagte der ex-Kanzler. Es sei eine „völlig richtige Entscheidung“ das EuGH-Urteil abzuwarten. „Ich bin mir auch sehr sicher, dass das Urteil negativ ausfallen wird“, so Kern.

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