Familiennachzug: Wirbel um Ausnahmeregelung für „geläuterte Gefährder“

Am Mittwoch sorgte ein Gesetzesentwurf der Koalition aus SPD und Union für Aufregung in der politischen Landschaft. Stein des Anstoßes war eine Provision, wonach der Antrag auf den Familiennachzug auch für „geläuterte Gefährder“ möglich wird. Das Bundeskabinett stimmte am Mittwoch für den Gesetzesvorschlag.
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Familiennachzug: Wirbel um Ausnahmeregelung für „geläuterte Gefährder“

Justizministerin Katarina Barley (SPD): Olaf Kosinsky / kosinsky.eu via Wikimedia Commons [CC BY-SA 3.0 DE] [Bild zugeschnitten]

Am Mittwoch sorgte ein Gesetzesentwurf der Koalition aus SPD und Union für Aufregung in der politischen Landschaft. Stein des Anstoßes war eine Provision, wonach der Antrag auf den Familiennachzug auch für „geläuterte Gefährder“ möglich wird. Das Bundeskabinett stimmte am Mittwoch für den Gesetzesvorschlag.

Insgesamt ermöglicht das neue Gesetz subsidiär Schutzberechtigten – also Menschen mit eingeschränktem Bleiberecht – ab 1. August, seine Angehörigen begrenzt nach Deutschland zu holen. Derzeit ist dies nur in Ausnahmefällen möglich, aufgrund der befürchteten Verfestigung des Aufenthalts führen die Anhänger verschiedener Gedankenschulen deshalb seit Längerem eine hitzige Debatte.

Nachzug auch für „geläuterte Gefährder“

Auch bei den Koalitionsverhandlungen zwischen der SPD und den beiden Unionsparteien war diese Frage aufgrund unterschiedlicher Auffassungen bis zuletzt ein Streitthema. Nun soll SPD-Justizministerin Katarina Barley eine Provision in den Gesetzesentwurf reklamiert haben, welcher den Familiennachzug auch potentiell für „geläuterte Gefährder“ ermöglicht. Bei „Gefährdern“ handelt es sich vornehmlich um Anhänger islamistischer Richtungen, welchen die Behörden sicherheitsgefährdende Unternehmen bis hin zu terroristischen Anschlägen zutrauen.

Seehofer beschwichtigt

Innenminister Horst Seehofer war am Abend um Beschwichtigung bemüht. Diese Ausnahmeregelung beträfe Menschen, welche ihre terroristischen Bestrebungen hinter sich gelassen hätten und mit den Behörden kooperieren, um solche Netzwerke unschädlich zu machen. Für diesen Personenkreis gäbe es bereits Sonderregelungen, dies sei auch „absolut verantwortlich“. Insgesamt obliege die Entscheidungsgewalt über den Nachzug ihm als Bundesinnenminister, er werde einen Ausgleich zwischen Familie und Integrationsfähigkeit finden. Außerdem handle es sich um einen sehr kleinen Personenkreis, konkret sei derzeit kein zutreffender Fall bekannt.

AfD-Meuthen: „Schlag ins Gesicht der Bürger“

In der Folge hagelte es Kritik von allen Seiten. AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen bezeichnete den Entwurf auf Facebook als „Schlag ins Gesicht der Bürger“, die Abschwächung Seehofers sei eine „Nebelkerze […] zur Beruhigung der Bevölkerung“. Der Staat habe mit bereits im Land befindlichen Gefährdern „genug Probleme am Hals“. Die vorgeschlagene Provision sei an Naivität nicht zu überbieten. Dem Innenminister selbst warf er vor, „zum x-ten Mal eingeknickt“ zu sein. Die CSU brülle „wie ein bayerischer Löwe“ und entpuppe sich in ihren Handlungen letztlich als „Merkels harmloser Bettvorleger“.

Union kritisiert SPD-Justizministerin

Auch innerhalb der Union regte sich Widerstand gegen diese Provision, wobei sich die bürgerliche Kritik vor allem an die SPD-Justizministerin richtete. Der Unionsbeauftragte für demographischen Wandel, Michael Frieser (CSU),  befürchtet eine „Hintertür“ für „weitere Kontingente für den Familiennachzug“. Die Innenausschuss-Vorsitzende Andrea Lindholz (CSU) ortet ein enormes „Verhetzungspotentzial dieser Ausnahmeregelung“. Auch für CDU-Innenexperte Philipp Amthor handelt es sich um ein falsches Signal, dies sei außerdem „verfassungsrechtlich nicht zwingend“.

Über den Autor
Julian Schernthaner

Julian Schernthaner

Der studierte Sprachwissenschafter wurde 1988 in Innsbruck geboren und lebte sieben Jahre in Großbritannien. Vor kurzem verlegte er seinen Lebensmittelpunkt ins malerische Innviertel, dessen Hügel, Wiesen und Wälder er gerne bewandert.

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