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Geheimnisverrat und Gewaltandrohung: Thüringens VS-Chef Kramer in der Kritik

Der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, sieht sich Vorwürfen der Einflussnahme, Gewaltandrohung und des Geheimnisverrats ausgesetzt. Er selbst schweigt zu den Vorwürfen.

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Geheimnisverrat und Gewaltandrohung: Thüringens VS-Chef Kramer in der Kritik

Kramer soll einem Mitarbeiter körperliche Gewalt angedroht haben.

© IMAGO / epd

Erfurt. – Der Thüringer Verfassungsschutz steht erneut in der Kritik. Die Behörde, die in der Vergangenheit wegen ihrer Rolle im NSU-Komplex und im NPD-Verbotsverfahren heftig angegriffen wurde, gerät durch neue Enthüllungen und Vorwürfe gegen den Präsidenten der Behörde, Stephan Kramer, erneut ins Zwielicht.

Vorwürfe der Einflussnahme und Gewaltandrohung

Nach einem Bericht von Apollo News steht Kramer im Verdacht, die Behörde in eine politisch gewünschte Richtung zu lenken. Mitarbeiter, die sich dem widersetzten, hätten Nachteile befürchten müssen. Einem Mitarbeiter soll Kramer sogar körperliche Gewalt angedroht haben. Dieser Vorwurf sei keine Lappalie, heißt es in dem Bericht. Kramer habe sich in seiner Amtsführung vor allem durch den „Kampf gegen Rechts“ profiliert, sei dabei aber auch immer wieder in die juristische Kritik geraten. So sei die Einstufung der AfD als „Prüffall“ im Jahr 2021 vom Verwaltungsgericht Weimar als verfassungswidrig eingestuft worden. Internen Beschwerden zufolge soll Kramer diese Einstufung ohne Beteiligung von Fachleuten vorgenommen haben.

Interne Dokumente, die Apollo News und Cicero vorliegen, weisen auf weitere Probleme hin. So soll bei der Einstufung der Thüringer AfD als „erwiesen rechtsextrem“ ein Gutachten bewusst ignoriert worden sein, das auf rechtliche Risiken hinwies. Der Verfasser des Gutachtens habe sich darüber bei der Personalabteilung beschwert – es handele sich um denselben Mitarbeiter, dem Kramer Gewalt angedroht haben soll.

Disziplinarverfahren und Sicherheitsbedenken

Ein Vermerk des Thüringer Innenministeriums aus dem Jahr 2019 belastet Kramer zusätzlich. Darin wird ihm nicht nur ein „schweres Dienstvergehen“ vorgeworfen, sondern er wird auch als „ernsthaftes Sicherheitsrisiko“ bezeichnet. Die Vorwürfe beziehen sich auf die Weitergabe vertraulicher Informationen an Journalisten. Kramer soll nach seinem Amtsantritt gezielt geheime Informationen über Spannungen innerhalb der Behörde an Journalisten weitergegeben haben. Entsprechende disziplinarrechtliche Ermittlungen endeten jedoch ohne Konsequenzen.

Keine Stellungnahme des Innenministeriums

Auf Anfrage von Cicero lehnten die zuständigen Behörden eine Stellungnahme zu den Vorwürfen gegen Kramer ab. Dies sei nicht ungewöhnlich, da Persönlichkeitsrechte und Geheimnisschutz betroffen seien. Kramer hätte jedoch die Möglichkeit gehabt, auf seine Persönlichkeitsrechte zu verzichten, um eine öffentliche Aufklärung zu ermöglichen – eine Option, die er nicht wahrgenommen hat.

Die Vorwürfe gegen Kramer wiegen schwer: von Drohungen über eigenmächtige Entscheidungen bis hin zur mutmaßlichen Verletzung von Dienstgeheimnissen. Eine abschließende Klärung steht noch aus, doch die Debatte um die Führung des Thüringer Verfassungsschutzes dürfte weitergehen.

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