„Hass im Netz“: So problematisch sind die neuen Regelungen

Am Donnerstag präsentierte die türkis-grüne Regierung ein umfassendes Paket gegen sogenannten „Hass im Netz“. Die Pläne haben es in sich – und ernten Kritik aus allen Richtungen.
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„Hass im Netz“: So problematisch sind die neuen Regelungen

Alma Zadić im April 2019 bei der Präsentation des Antrages für den BVT-Untersuchungsausschuss. Bild (Zadic 2019): SPÖ Presse und Kommunikation via Flickr [CC BY-SA 2.0] (Bildausschnitt)

Am Donnerstag präsentierte die türkis-grüne Regierung ein umfassendes Paket gegen sogenannten „Hass im Netz“. Die Pläne haben es in sich – und ernten Kritik aus allen Richtungen.

Bei der Vorstellung hoben Justizministerin Alma Zadić, Verfassungsministerin Karoline Edtstadler, Frauen- und Integrationsministerin Susanne Raab und Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer hervor, dass vor allem angeblicher Rassismus und Sexismus im Fokus stehen. Kritiker und NGOs hingegen befürchten eine weitreichende Zensur und sehen die Meinungsfreiheit in Gefahr. Auch die weitere Verschärfung des Verhetzungsparagraphen sorgt für Kritik.

Saftige Strafen drohen bei Nichtumsetzung

Abgezielt wird zwar vor allem auf große Plattform-Betreiber wie Facebook oder Google. Aber bereits ab einem Jahresumsatz von 500.000 Euro oder 100.000 Mitgliedern muss ein Mechanismus zur Meldung von „Hass im Netz“ vorhanden sein. Vierteljährlich sind Berichte über die Löschpraxis zu erstatten und bei Zuwiderhandlung drohen Strafen bis zu 10 Millionen Euro. Ausgenommen sind Zeitungen, Foren heimischer Medien und Enzyklopädien wie Wikipedia.

Der übliche Vorgang soll sein, dass nach der Meldung eine Löschung „offensichtlich“ rechtswidriger Inhalte innerhalb von 24 Stunden stattfinden muss. In allen anderen Fällen beträgt die Frist sieben Tage. Eine Beschwerdestelle soll „Overblocking“ verhindern. Die Speicherung der Daten muss für zehn Wochen gewährleistet sein – die Herausgabe zu Beweiszwecken und zur Strafverfolgung ist vorgesehen.

Kritiker bemängeln, dass sozialen Netzwerken dabei eine Macht zukommt, die üblich staatlichen vorbehalten sind. Eine drastische Formulierung fand dafür der Verein epicenter.works, der sich für Grundrechte einsetzt: „Mit der Schrotflinte auf Google gezielt und dabei das halbe Internet erwischt.“

Weitreichende Definition von „Hass im Netz“

Durch eine zeitweilige Aussetzung von Gerichtsgebühren will man Opfern von „Hass im Netz“ die Verfolgung schmackhaft machen. Sogenanntes „Upskirting“ (Bilder unter dem Rock einer Frau) wird zu einem Straftatbestand mit einer Androhung von einem Jahr Haft. Beim Hochladen problematischer Inhalte soll schon ein einmaliger Upload zur Strafverfolgung reichen. Auch Arbeitgeber können eine Löschung beantragen, wenn ihre Mitarbeiter Zielscheibe sind.

Was als „Hass im Netz“ gilt, orientiert sich an bestehenden Straftaten. Er umfasst Nötigung, gefährliche Drohung, die Stalking-Paragraphen, den Vorwurf einer abgetanen strafbaren Handlung, Beleidigung, unbefugte Bildaufnahmen, Erpressung, Herabwürdigung religiöser Lehren, pornographische Darstellungen Minderjähriger, Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen, die Terrorismus-Paragraphen, Verhetzung sowie mehrere Bestimmungen des NS-Verbotsgesetzes.

Verhetzung künftig gegen Einzelpersonen möglich

Interessant ist hierbei, dass es im Fall des Verhetzungsparagraphen zu einer Verschärfung kommt. Künftig gilt bereits als Verhetzung, nicht nur ganze Gruppen, sondern auch einzelne Mitglieder selbiger zu beschimpfen oder zu Gewalt gegen diese aufzurufen. Geschützt sind schon bislang vorhandene oder fehlende Merkmale der Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, Weltanschauung, Staatsangehörigkeit, Abstammung, der nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer körperlichen oder geistigen Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung.

Alleine in diesem Bereich erwartet Zadić, dass etwa 1.000 gerichtliche Verfahren im Jahr hinzu kämen – auf Basis, dass ein eingebundener Anti-Rassismus-Verein etwa 1.000 solcher rassistischer Beschimpfungen zähle. Die Argumentation lässt schließen, dass hauptsächlich Unmutsäußerungen gegen Ausländer oder religiöse Minderheiten kriminalisiert werden. Saloppe Kommentare im Zorn könnte somit schon bald in einer Flut von Gefängnis- und Bewährungsstrafen enden.

Scharfe freiheitliche Kritik am Gesetzespaket

Als schärfste Kritiker des Entwurfs taten sich bereits vor einigen Wochen die Freiheitlichen hervor. Sie kritisierten unpräzise Kategorien, warnten vor „drohender Meinungszensur“ und forderten vielmehr eine Entschärfung des Verhetzungsparagaphen – Tagesstimme berichtete. Nach der Vorstellung des fertigen Entwurfs weitete nun der oberösterreichische FPÖ-Landeschef Manfred Haimbuchner die Kritik im Gespräch mit dem Linzer Wochenblick aus.

Er befürchtet, dass große Plattformbetreiber eher zu viel als zu wenig löschen könnten eine „echte Gefahr für die Meinungsäußerung. Haimbuchner sieht den bestehenden Paragraphendschungel bereits als ausreichend an – und vermutet daher eine Zensurabsicht über die Hintertür. Bereits das Vorgehen in der Coronakrise zeige, dass Türkis-Grün für die Grund- und Freiheitsrechte wenig übrig habe.

„Privatisierung der Rechtssprechung“ droht

Der gelernte Jurist befürchtet zudem eine Privatisierung der Rechtssprechung:  Dieses Gesetz wird nur dazu führen, dass amerikanische Großkonzerne darüber entscheiden, welche Meinungsäußerungen online zulässig sind und welche nicht.“ Bereits jetzt kommt es immer wieder zu Löschungen und Sperren in sozialen Medien wegen „Hassrede“ – obwohl viele betroffene Kommentare völlig legal sind.


Weiterlesen:

Gesetz gegen „Hass im Netz“: FPÖ warnt vor drohender Meinungszensur (20.08.2020)

Über den Autor
Julian Schernthaner

Julian Schernthaner

Der studierte Sprachwissenschafter wurde 1988 in Innsbruck geboren und lebte sieben Jahre in Großbritannien. Vor kurzem verlegte er seinen Lebensmittelpunkt ins malerische Innviertel, dessen Hügel, Wiesen und Wälder er gerne bewandert.

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