Ibiza-Affäre: Wie es mit der Regierung weitergeht
Nach mehreren Gesprächen und Stellungnahmen ist noch immer nicht klar, wie es mit der Regierung weitergehen wird. Es gibt mehrere Optionen.
Wien. Termine für Pressenkonferenzen und Stellungnahmen hochrangiger Politiker überschlagen sich seit der Veröffentlichung des Ibiza-Videos am Freitagabend schon förmlich. Nach den ersten Treffen und Gesprächen folgten heute Vormittag zuerst eine gemeinsame Stellungnahme des neuen FPÖ-Chef Norbert Hofer und Innenminsiter Herbert Kickl (Die Tagesstimme berichtete). Ebenfalls am Vormittag tagten der Wiener Landesparteivorstand der FPÖ und der Bundesparteivorstand der ÖVP. Es folgte eine Stellungnahme des Bundeskanzlers. Wie es mit der Regierung weitergeht, ist allerdings noch offen, es gibt mehrere Optionen.
Wenn Kickl geht, gehen alle
Auf Vorschlag des Bundeskanzlers könnte Van der Bellen Kickl und alle anderen freiheitlichen Minister entlassen. Die Freiheitlichen betonten aber selbst schon mehrfach, dass sich ihre Regierungsmitglieder kollektiv zurückziehen werden, sollte Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) abberufen werden. Welche Handlungsoptionen stünden dem österreichischen Staatsoberhaupt, Bundespräsident Alexander Van der Bellen, dann noch offen?
Würden sich alle FPÖ-Minister und Staatssekretäre zurückziehen, müsste der Bundespräsident dann entweder die verbliebenen ÖVP-Regierungsmitglieder mit der Führung der vormals freiheitlichen Ressorts betrauen oder interimistisch neue Minister ernennen. Das könnten ÖVP-Vertreter sein. Eine weitere Option wäre die Ernennung von leitenden Ressortbeamten.
Misstrauensantrag der FPÖ und Opposition möglich
Die ÖVP wäre im Falle eines Ausscheidens der FPÖ-Minister aber auch nicht davor gefeit, ihre Minister durch einen Misstrauensantrag der Freiheitlichen und der Opposition zu verlieren. In diesem Fall müsste der Bundespräsident ein völlig neues Kabinett ernennen, wobei sich auch hier eine Beamtenregierung anbieten würde.
Laut Gesetz hat der Bundespräsident stets die Möglichkeit, jederzeit und ohne Angaben von Gründen die gesamte Bundesregierung zu entlassen. Im Gegensatz zur Amtsenthebung einzelner Mitglieder bedarf es dafür auch keines Vorschlags des Bundeskanzlers.
Es kommen Neuwahlen
Dass es in den kommenden Monaten Neuwahlen auf Bundesebene geben wird, ist gewiss. Der frühestmögliche Wahltermin liegt aber nicht im September. Der Nationalrat beschließt das Ende seiner Gesetzgebungsperiode per Gesetz, das von fünf Abgeordneten eingebracht werden kann.
In der Vergangenheit konnten sich die Parteien bei einer vorgezogenen Neuwahl auf einen gemeinsamen Antrag einigen. Die SPÖ hat für den 22. Mai eine Sondersitzung beantragt. In dieser könnte der Neuwahlbeschluss bereits gefasst werden. Dieser wird dann im Bundesgesetzblatt kundgemacht, was sehr schnell gehen kann. Bei der letzten Wahl 2017 erfolgte die Kundmachung noch am Tag des Beschlusses.
Frühestmöglicher Wahltermin im August
Danach schreibt die Bundesregierung die Wahl im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates aus und setzt einen Stichtag fest. Dieser Stichtag, das ist auch der Tag, nach dem sich die Wahlberechtigung bemisst, darf nicht vor dem Tag der Wahlausschreibung liegen. Würde die Bundesregierung die Wahl sofort nach der Kundmachung per Verordnung ausschreiben, könnte bereits der 28. Mai der Stichtag sein.
Die Wahl muss nämlich an einem Sonntag oder Feiertag sowie am 82. Tag nach dem Stichtag stattfinden. Damit wäre der frühestmögliche Wahltermin nicht im September, sondern der 18. August. Bundespräsident Van der Bellen sprach sich in einer Stellungnahme aber bereits für Neuwahlen im September aus (Die Tagesstimme berichtete).
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