Knalleffekt: AfD-Schiedsgericht schließt Kalbitz (vorerst) wieder aus

Das Hickhack um die Parteimitgliedschaft des brandenburgischen AfD-Fraktionsvorsitzenden und langjährigen Landesparteichefs Andreas Kalbitz ist um eine Facette reicher.
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Knalleffekt: AfD-Schiedsgericht schließt Kalbitz (vorerst) wieder aus

Andreas Kalbitz beim Aschermittwoch der AfD Sachsen (2018). Bild: Metropolico.org

Das Hickhack um die Parteimitgliedschaft des brandenburgischen AfD-Fraktionsvorsitzenden und langjährigen Landesparteichefs Andreas Kalbitz ist um eine Facette reicher.

Berlin. – Am Donnerstag entschied das Schiedsgericht in einem Eilverfahren, dass Andreas Kalbitz die Partei (vorerst) doch verlassen müsse. Dieser hatte sich erst in der Vorwoche von einem ordentlichen Landgericht mit seiner Rechtsmeinung durchgesetzt, dass ebendieses Schiedsgericht zuerst entscheiden müsse, ehe ein Parteiausschluss wirksam würde.

Endgültige Entscheidung nicht vor Ende Juli erwartet

Das Hauptverfahren vor diesem Schiedsgericht soll freilich erst Ende Juli zu einem Abschluss kommen. Zwei Tage, nachdem die brandenburgischen Abgeordneten Kalbitz im Amt des Fraktionsvorsitzenden bestätigten, wird das Parteigremium jetzt aber plötzlich tätig. Die nunmehrige Entscheidung gilt vorerst bis zu einem endgültigen Beschluss. Zuvor hatte der AfD-Bundesvorstand Kalbitz mit dünner Mehrheit aus der Partei geworfen.

Als die ordentliche Gerichtsbarkeit die Unwirksamkeit des Beschlusses feststellte, stimmte der Konvent als kleiner Parteitag über eine Missbilligung gegen Co-Parteichef Jörg Meuthen aus, der als treibende Kraft hinter einem Kalbitz-Ausschluss gilt. Dieser überstand das Votum mit 54 Prozent denkbar knapp, sah sich aber in seinem Kurs bestätigt. Seine Kritiker wiederum führten die wenig überzeugende, hauchdüne Mehrheit ins Feld und sahen Meuthen vielmehr angezählt.

Gültigkeit von Bundesvorstand-Beschlüssen unklar

Der Umstand, dass Kalbitz eigentlich in jenem AfD-Bundesvorstand sitzt, sorgt gleichzeitig für doppelte Brisanz. Denn dieser soll sich bereits am Freitag neuerlich treffen – und bis zu einer endgültigen Klärung der Frage ist sowohl unklar, ob Beschlüsse mit Kalbitz respektive ohne denselben Gültigkeit besäßen. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass das Parteigericht in seinem Urteil offenbar die zivilrechtliche Entscheidung nicht einmal berücksichtigte oder ordentlich würdigte.

Eine ZDF-Journalistin geht daher davon aus, dass sämtliche Anträge doppelt abgestimmt werden. Meuthen hingegen geht angesichts der Entscheidung vom Fernbleiben seines nationalkonservativen Parteikollegen aus. Kalbitz jedenfalls könnte bei einem verwehrten Einlass seine Anwesenheit erneut juristisch einklagen – die neuerliche Entscheidung befindet sich also auf wackeligen Beinen.

Kalbitz spricht von juristischem „Taschenspielertrick“

Die Frage nach der Mitgliedschaft entstand, weil Gerüchte aufkamen, wonach Kalbitz bei seinem AfD-Eintritt eine vermeintliche Ex-Mitgliedschaft in einer Organisation auf der Unvereinbarkeitsliste der Partei verschwiegen haben soll. Gleichzeitig ist dessen Eintrittsgesuch nicht mehr auffindbar, weshalb dieser Umstand nicht nachgeprüft werden kann. Auch die aufgetauchte Liste der fraglichen Organisation ist unterschied nicht deutlich zwischen Kadern, Mitgliedern und Interessenten.

Kalbitz selbst beteuert, sich von tatsächlich rechtsextremen Bestrebungen abzugrenzen und ist der Ansicht, dass seine Meinung nur deshalb nicht gehört werden will, weil es gerade nicht passe. Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland zufolge sprach er von einem juristischen „Taschenspielertrick“, mit dem Ziel ihn als politischen Kontrahenten loszuwerden. Sachliche Diskussion gehörten jedenfalls zum Ideenwettbewerb in Parteien dazu.

Hickhack ist Sinnbild innerparteilichen Richtungsstreits

Außerdem erhebt Kalbitz den Vorwurf, dass hier eine Spaltung betrieben werde, um dem politischen Gegner zu gefallen. Tatsächlich dürften sich sogenannte „gemäßigte“ Funktionäre von der Marginalisierung von Hardlinern wie Kalbitz ein Ende der Ausgrenzung durch etablierte Kreise, Parteien und Medien erhoffen. Die AfD wird – obwohl sie stärkste Oppositionspartei im Bundestag ist – unter allen Parteien etwa besonders selten für Diskussionsrunden im TV ausgewählt, kommt zu aktuellen Themen oft gar nicht vor.

Den Verfassungsschutz wiederum beeindruckten die Bemühungen der liberal-konservativen Parteivertreter wenig. Dieser stufte den Brandenburger Landesverband trotz des Kalbitz-Rauswurfs als „Verdachtsfall“ ein. Und auch beim politischen Mitbewerber will die Kante mitten durch die eigene Partei nicht so recht ziehen, wie die Reaktion eines Brandenburger CDU-Politikers nahelegt.


Weiterlesen:

AfD-Rauswurf unzulässig: Kalbitz gewinnt vor Gericht (19.6.2020)

Scherbengericht gegen Kalbitz als strategisches Eigentor (Kolumne, 17.5.2020)

Kalbitz-Ausschluss: AfD-Chef Meuthen verteidigt Entscheidung (16.5.2020)


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Über den Autor
Julian Schernthaner

Julian Schernthaner

Der studierte Sprachwissenschafter wurde 1988 in Innsbruck geboren und lebte sieben Jahre in Großbritannien. Vor kurzem verlegte er seinen Lebensmittelpunkt ins malerische Innviertel, dessen Hügel, Wiesen und Wälder er gerne bewandert.

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