Nach VfGH-Spruch: Strache will Stopp bei Staatsbürgerschaft für Türken
Nachdem der Verfassungsgerichtshof die Ausbürgerung von Personen mit illegaler österreichisch-türkischer Staatsbürgerschaft stoppte, will Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) vorerst keine Einbürgerungen von türkischstämmigen Personen mehr vornehmen.
Wien. – Wie der Kurier am Dienstag berichtete, will der Vizekanzler ein vorläufiges Moratorium von Verleihungen der österreichischen Staatsbürgerschaft für Türken. Er begründet diesen Vorstoß mit der mangelnden Behördenzusammenarbeit. Da die zuständigen Stellen in der Türkei nicht kooperieren würden, sei es unklar, ob Einbürgerungskandidaten nicht zusätzlich türkische Staatsbürger wären.
Aussetzung auch für ÖVP denkbar
Strache unterstrich die Wichtigkeit solcher Zusammenarbeit. Dass die Türkei offizielle Listen bereitstellen soll, wäre für den freiheitlichen Vizekanzler eine „Selbstverständlichkeit“. Entsprechende Abkommen hätte der westasiatische Staat allerdings einseitig aufgekündigt. Das Ansinnen könnte zumindest politisch von Erfolg gekrönt sein – auch die ÖVP als Koalitionspartner steht einem vorläufigen Stopp der Verleihungen aufgeschlossen gegenüber.
Dem Büro von Kanzleramtsminister Gernot Blümel zufolge sei sich die Regierung in einer Koordinationssitzung einig geworden, dass das Innenministerium den Auftrag habe, das Thema zu lösen, das durch die VfGH-Erkenntnis entstanden sei. Es gelte nun unter Einbezieher Bundesländer „alle rechtlichen Optionen […] zu prüfen“. Eine dieser Optionen könnte demnach eine Aussetzung der Verleihung sein.
Doppelstaatsbürgerschaft nur im Ausnahmefall
Die Kontroverse rund um die Staatsbürgerschaften geht auf ein im Vorjahr aufgetauchtes Papier zurück. Bei dieser soll es sich um ein türkische Wählerevidenz handeln. Auf dieser Liste standen mehr als 100.000 Personen mit österreichischer Meldeadresse – viele davon offenbar gleichzeitig im Besitz eines österreichischen Passes. Daraufhin bereiteten die Behörden mehrere tausend Verfahren zur Aberkennung der heimischen Staatsbürgerschaft ein.
Hintergrund ist, dass Österreich nur im Ausnahmefall doppelte Staatsbürgerschaften erlaubt, etwa wenn beide durch Geburt erworben wurden. Prinzipiell gilt aber: Wer die österreichische Staatsbürgerschaft annimmt, muss zuvor sämtliche übrige Nationalitäten zurücklegen. Hierbei gibt es erneut nur wenige Ausnahmefälle: Griechenland etwa sieht keine Zurücklegung vor, die Vereinigten Staaten verleihen auf dem Staatsgebiet geborenen Menschen ihre Staatsbürgerschaften automatisch. Im Fall der Türkei gibt es keinen Ausnahmepassus, auch kein Abkommen.
Verfassungsgerichtshof stoppte Ausbürgerung
Am Montag gab der Verfassungsgerichtshof allerdings der Anrufung durch einen potenziell Betroffenen recht. Das Gericht zweifelt an der Authentizität der Liste, insbesondere seien Herkunft und Entstehungszeitpunkt unklar. Deshalb, so der Spruch, stelle die vermeintliche Wählerevidenzliste kein taugliches Beweismittel für eine illegale Doppelstaatsbürgerschaft dar.
Unklar ist nun, ob die Personen, die anhand der Liste bislang die österreichische Staatsbürgerschaft verloren, diese wieder zurück bekommen. Peter Pilz (Liste Jetzt) forderte deshalb die Restitution der Staatsbürgerschaft für betroffene Personen. Außerdem wünscht der Oppositionspolitiker die Einstellung aller weiteren anhängigen Verfahren. Er kündigte in diesem Zusammenhang mehrere parlamentarische Anfragen an.