Neue Pläne: Deswegen prüft Schweden Häftlingsverlegung ins Ausland

Norwegen und Dänemark haben bereits ähnliche Abkommen mit anderen Staaten – nun prüft auch Schweden die Verlegung von Strafgefangenen ins Ausland. Justizminister Gunnar Strömmer will Verhandlungen mit möglichen Partnerstaaten aufnehmen.

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Stockholm. – Die schwedische Regierung erwägt, inländische Strafgefangene künftig in ausländischen Haftanstalten unterzubringen. Eine von der Regierung in Auftrag gegebene Studie kommt zu dem Ergebnis, dass es dafür nach schwedischem Recht keine „absoluten Hindernisse“ gibt, wie Euractiv berichtet. Justizminister Gunnar Strömmer präsentierte die Ergebnisse am vergangenen Mittwoch bei einer Pressekonferenz und kündigte an, nun Verhandlungen mit möglichen Partnerstaaten aufzunehmen.

Ausweitung auf schwedische Staatsbürger nicht ausgeschlossen

Dieses Modell wird bereits in Belgien und Dänemark angewandt und könnte bald auch in Schweden eingeführt werden. Die Untersuchung empfiehlt, dass Gefängniszellen nur innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums angemietet werden und dass schwedisches Recht weiterhin Anwendung findet. Sonderermittler Mattias Wahlstedt erklärte: „Ausländer mit Ausweisungsanordnung wären möglicherweise besonders geeignet, aber es gibt keinen Grund, dies nur auf nicht-schwedische Staatsbürger zu beschränken.“

Der Vorschlag fügt sich in den aktuellen politischen Kurs Schwedens ein, der sich in den letzten Jahren nach rechts verschoben hat. Die rechtspopulistischen Schwedendemokraten, die eine harte Linie in der Kriminalpolitik vertreten, beeinflussen die Politik der liberal-konservativen Minderheitsregierung. Ihre Forderung nach kosteneffizienten Maßnahmen gegen die Überbelegung der Gefängnisse spielte eine entscheidende Rolle bei der Einleitung der Untersuchung. Bereits vergangene Woche brachten sie einen Vorschlag ein, der die Ausbürgerung von Bandenmitgliedern ermöglichen soll.

Internationale Vorbilder und ethische Bedenken

Schweden wäre nicht das erste Land, das diese Methode zur Entlastung des Strafvollzugs nutzt. Norwegen hat seit 2015 ein Abkommen mit den Niederlanden, wonach Gefangene in der niederländischen Justizvollzugsanstalt PI Norgerhaven untergebracht werden. Auch Belgien und die Niederlande hatten eine ähnliche Kooperation, die jedoch 2016 endete.

Ein umstritteneres Modell verfolgt Dänemark: Seit 2021 besteht ein Abkommen mit dem Kosovo, das die Unterbringung von 300 Gefangenen vorsieht, vor allem von Personen, die nach ihrer Haft abgeschoben werden sollen. Dieses Abkommen hat jedoch ethische Bedenken hervorgerufen. Die Weltorganisation gegen Folter (OMCT) und andere Menschenrechtsorganisationen kritisierten die Praxis als mögliche Diskriminierung und Auslagerung von Menschenrechtsverpflichtungen. Dänemark hält trotz Kritik an dem Abkommen fest und plant die erste Überstellung von Gefangenen in den Kosovo für Anfang bis Mitte 2026. Ob Schweden einen ähnlichen Weg einschlagen wird, hängt von den weiteren Verhandlungen und der Zustimmung des Parlaments mit qualifizierter Mehrheit ab.

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