Neues Gesetz für Pflegepersonal könnte Probleme weiter verschärfen

Seit Jahren ist die Situation des Pflegepersonals in Deutschland in der Kritik. Die Bundesregierung hat mit einer gesetzlich verpflichtenden „Personaluntergrenze“ reagiert.
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Neues Gesetz für Pflegepersonal könnte Probleme weiter verschärfen

Symbolbild: Pflegepersonal im Krankenhaus // pxhere.com

Seit Jahren ist die Situation des Pflegepersonals in Deutschland in der Kritik. Die Bundesregierung hat mit einer gesetzlich verpflichtenden „Personaluntergrenze“ reagiert.

Berlin. – Ab dem 1. Januar 2019 tritt das neue Gesetz zur „Pflegepersonaluntergrenze“ in Kraft. Dadurch soll eine „sichere und gute Behandlung von Patienten“ gewährleistet werden, heißt es in der Presseerklärung. Vor allem die Unterbesetzung von pflegeintensiven Abteilungen soll damit bekämpft werden. Bislang würden zu viele Patienten gleichzeitig behandelt. Dadurch sei die Gewährleistung einer qualitativ hochwertige Behandlung unmöglich, so der Vorwurf.

Gesetz für Pflegepersonaluntergrenze

Die künftigen Personaluntergrenzen gelten für die Intensivmedizin, Geriatrie (Altersheilkunde), Kardiologie (Herz- und Kreislauferkrankungen) und die Unfallchirurgie. Es sollen demnach nur noch eine Anzahl von durchschnittlich 2,5 Personen pro Pflegekraft behandelt werden, in der Nachtschicht sollen es maximal 3,5 sein. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unterstrich, weshalb dies seiner Ansicht nach nötig sei:

„Wir werden die Untergrenzen für pflegesensitive Stationen festlegen. Denn die Unterbesetzung von intensivmedizinischen Abteilungen im Krankenhaus kann fatale Folgen für Patienten haben.“

Unterbesetzung in den Krankenhäusern

In Deutschland kostete der Mangel an Pflegefachkräften bereits mehreren Menschen das Leben, wie die Neue Züricher Zeitung berichtete. Befürchtungen machen sich breit, dass sich dieser Zustand durch das neue Gesetz verschlimmern, anstatt verbessern, könnte. Grund dafür ist, dass einfach nicht genug Personal zur Verfügung steht.

Da die Krankenhäuser trotzdem gesetzlich dazu verpflichtet werden, die Untergrenze erfüllen zu müssen, könnte dies tragische Konsequenzen haben. Schätzungen zur Folge können nur ein Viertel der Krankenhäuser die Vorgabe der Bundesregierung erfüllen. Demnach würden rund hunderttausend Pflegekräfte fehlen.

Es drohen mehr gesperrte Betten

Eine Konsequenz könnte sein, dass freie Betten für Patienten möglicherweise gesperrt würden. „Wir mussten in diesem Jahr bereits 400 schwerkranke Kinder abweisen, weil wir nicht genügend Fachpersonal haben und daher nicht alle Betten belegen können“, betont der Leitende Oberarzt der Kinderintensivstation der Medizinischen Hochschule Hannover gegenüber der NZZ. Dieses Problem würde sich also weiter verschärfen.

Seit Jahren wird mehr Pflegepersonal gefordert, sowohl im Bereich der Krankenhäuser, als auch bei der Seniorenpflege. Ein Grund für den Mangel an Personal ist die schlechte Besoldung. Hinzu kommen prekäre Arbeitsbedingungen durch stark variierende Arbeitszeiten und ein schlechter gesellschaftlicher Status.

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