OLG Wien: Hausdurchsuchungen in BVT-Affäre teilweise unrechtmäßig
Das Oberlandesgericht Wien (OLG) verkündete am Dienstag seinen Beschluss bezüglich einer Beschwerde der Beschuldigten in der BVT-Affäre. Sie gab diesen dabei recht und erklärte die Umstände der Hausdurchsuchungen rund um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) für teilweise rechtswidrig.
Wien. Das Begehren der Beschwerdeführer drehte sich sowohl um die Vorgehensweise der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) als auch den Umfang der Beschlagnahmen. Gemäß einem Bericht der Presse wurden damals auch Daten zu aktuellen Fällen und ausländischen Geheimdiensten mitgenommen. Nun wurde nachträglich der Antrag der WKStA auf Bewilligung der Anordnung der Durchsuchung im Februar als rechtswidrig abgewiesen.
Privatwohnungen: Durchsuchung ohne Grundlage
Das OLG stellte fest, dass es bei drei Durchsuchungen von Privatwohnungen keine ausreichende rechtliche Grundlage gab. In diesen Fällen, so der nunmehrige Beschluss, fände sich keine „gegründete Wahrscheinlichkeit“, an diesem Orten „beweisrelevante Gegenstände“ anzutreffen. Im vierten Fall hingegen gab es sehr wohl Indizien für eine rechtswidrige Speicherung von Daten. Weiters sei man auch in bei den Durchsuchungen im Amt „unverhältnismäßig“ zu Werke geschritten, auch hier sei die gerichtliche Anordnung rechtswidrig.
Keine generelle Anzweiflung der Ermittlungen
Gleichzeitig betonte das Gericht dem Standard zufolge, dass die generelle Arbeit der WKStA in diesem Fall kein Gegenstand der gerichtlichen Beurteilung sei. Bei den Beschwerden handelt es sich um die Bewertung der gerichtlichen Untersuchungsanordnung. Angesichts eines bestehenden Anfangsverdachts sei es jedoch grundsätzlich mit geltendem Recht vereinbar, dass man Ermittlungsschritte setzte. Sämtliche Schilderungen ergehen laut Standard aus Informationen involvierter Anwälte.
BVT-Affäre sorgte für hohe Wellen
Rund um die Vorgänge bei der Behörde mit Sitz in der Rennwegkaserne in Wien-Landstraße entbrannte in den vergangenen Monaten eine Diskussion in der heimischen Politik. Im Zuge der Erhebungen kam es Mitte März sogar zur vorläufigen Suspendierung des derzeitigen BVT-Chefs Peter Gridling – Die Tagesstimme berichtete. Nach der Aufhebung selbiger durch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) präsentierte er mit Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) weitreichende Reformpläne.
Im Parlament wiederum musste Kickl außerdem eine dringliche Anfrage der SPÖ über sich ergehen lassen – wobei dieser auch die Vorgehensweise verteidigte. Der rote Parteichef Christian Kern unterstellte dem blauen Minister dabei sogar eine „politische Umfärbeaktion“. Der zugehörige Untersuchungsausschuss wiederum kam wegen Formfehlern erst im zweiten Anlauf zur Genehmigung.
NEOS-Krisper: „Kickl hat etwas zu verbergen“
Die nunmehrige Feststellung dürfte gleichzeitig Wasser auf den Mühlen der Kritiker Kickls und seiner Rolle bei der BVT-Razzia sein. In einer ersten Aussendung nützte Stephanie Krisper, NEOS-Vertreterin in besagtem U-Ausschuss, die gerichtlichen Erkenntnisse für neuerliche Kritik am Innenminister. Dieser hätte die „mit absurden Begründungen eine chaotische Hausdurchsuchung mit der Brechstange initiiert“.
Die Behörde – und damit auch die Sicherheit der Bürger – hätten dadurch „massiv“ Schaden genommen. Die pinke Sicherheitssprecherin fordert die weitere Aufklärung der Umstände. Dass dem Ausschuss weiterhin keine Schriftverkehre und Aktenvermerke vorlägen, wertet Krisper als Indiz, dass Kickl und sein Ministerium „etwas zu verbergen“ hätten.