Rechtsabbiegen bei Rot: Pilotprojekt startet im Jänner 2019 in Linz

Nach Tempo 140 startet Infrastrukturminister Norbert Hofer (FPÖ) im kommenden Jahr ein weiteres verkehrspolitisches Pilotprojekt: Das Rechtsabbiegen bei Rot. 
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Rechtsabbiegen bei Rot: Pilotprojekt startet im Jänner 2019 in Linz

In einigen Städten Deutschlands und mehreren europäischen Ländern bereits jetzt – bald auch an drei Kreuzungen in Linz erlaubt: Das Rechtsabbiegen bei Rot. Symbolbild (Grüner Pfeil in Berlin-Spandau): Abenteurer Morane via Wikimedia Commons [CC BY-SA 3.0} (Bild zugeschnitten)

Nach Tempo 140 startet Infrastrukturminister Norbert Hofer (FPÖ) im kommenden Jahr ein weiteres verkehrspolitisches Pilotprojekt: Das Rechtsabbiegen bei Rot. 

In der Testphase, welche im Jänner 2019 beginnen soll, wird es an drei Kreuzungen in der oberösterreichischen Landeshauptstadt Linz erlaubt sein, trotz roter Ampel nach rechts abzubiegen. Diese Erlaubnis soll für den gesamten Individualverkehr gelten, Bussen und LKWs bleibt dies weiterhin nicht gestattet. Von dem Vorstoß erhofft man sich insbesondere eine Reduktion des städtischen Stauproblems.

Wissenschaftliche Begleitung durch TU Wien

Das Institut für Verkehrswissenschaften der Technischen Universität Wien (TU) wird den Versuch ein ganzes Jahr lang wissenschaftlich begleiten. Das Verkehrsministerium stellt dafür insgesamt 99.750 Euro an Geldern bereit – maximal sind bei Begleitstudien 100.000 Euro erlaubt. Bei der Vorstellung des Projekts nahm deshalb auch der TU-Verkehrsplaner Harald Frey teil. Als Beiratsmitglied der Grünen Bildungswerkstatt steht dieser traditionell eigentlich für Verkehrsberuhigung, Ausbau öffentlicher Verkehrsmittel und Zurückdrängung des PKW-Privatverkehrs.

Kriterienkatalog für Verkehrssicherheit

Damit die notwendige Verkehrssicherheit gegeben ist, arbeiteten Frey und sein Team einen Kriterienkatalog. Bereits im Vorfeld listen sie damit insgesamt elf Ausschlusskriterien für Kreuzungen. Notwendig sind deshalb eine einwandfreie Einsicht in den Kreuzungsbereich von der Haltelinie, die Ampel selbst darf keinerlei Richtungspfeile ausweisen.

Das Rechtsabbiegen soll außerdem bei Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h möglich sein, es dürfen keine Gleise oder Radwege, sofern diese beidseitig sind, kreuzen.  Auch in der Nähe von Schulen oder Einrichtungen, welche verstärkt von Sehbehinderten frequentiert werden, darf keine ‚Rechtsabbiegeampel‘ installiert werden.

Mehrere Länder gestatten ‚Rechtsabbiegen bei Rot‘

Lob für das Vorhaben erntete Verkehrsminister Hofer vor allem aus der eigenen Partei. FPÖ-Verkehrssprecher Christian Hafenecker bezeichnete das Vorhaben in einer Aussendung etwa als ‚wegweisendes Projekt‘, welches sich bereits in mehreren Ländern bewährt habe. Tatsächlich gibt es diese Möglichkeit an ausgewählten Ampeln auch in den USA sowie in Kanada, Australien, Frankreich, Tschechien und Polen.

Standardmäßig möglich – und daher im deutschsprachigen Raum bekannt – war dies außerdem in der DDR. Der berühmte ‚grüne Pfeil‘ fand anschließend auch nach dem Mauerfall einige Freunde unter deutschen Verkehrsplanern. Seitdem ist dies auch in mehreren westdeutschen Städten möglich. An deren Praxiserfahrungen orientierte sich das Team der TU Wien bei der Erstellung ihres Kriterienkatalogs.

 

Über den Autor
Julian Schernthaner

Julian Schernthaner

Der studierte Sprachwissenschafter wurde 1988 in Innsbruck geboren und lebte sieben Jahre in Großbritannien. Vor kurzem verlegte er seinen Lebensmittelpunkt ins malerische Innviertel, dessen Hügel, Wiesen und Wälder er gerne bewandert.

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