Sozialversicherung neu: Nationalrat beschließt Kassenreform

Nach monatelangem Tauziehen passierte die Sozialversicherungsreform am Donnerstag den österreichischen Nationalrat. 
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Sozialversicherung neu: Nationalrat beschließt Kassenreform

Symbolbild (Parlament in Wien): User ‚Gryffindor‘ via Wikimedia Commons [CC BY-SA 3.0]

Nach monatelangem Tauziehen passierte die Sozialversicherungsreform am Donnerstag den österreichischen Nationalrat. 

Wien. – Künftig wird es anstatt wie bisher 21 Sozialversicherungsträger nur mehr fünf Kassen geben, das beschlossene Gesetz tritt bereits am 1. Jänner 2019 in Kraft. Der Hauptverband wird in seiner Bedeutung zurückgedrängt – behält aufgrund eines Abänderungsantrags allerdings laut ORF den ständigen Vorsitz. Ursprünglich war vorgesehen, dass dieser im halbjährigen Rhythmus zwischen den Obleuten der verbleibenden Kassen wechselt.

Sozialversicherung: Nur mehr fünf Kassen

Die größte Kasse wird die neue Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) sein, welche an die Stelle der neun Gebietskrankenkassen tritt. Diese ist ab kommendem Jahr für den Löwenanteil der heimischen Arbeitnehmer zuständig. Die Anstalten der Bauern und der Unternehmer gehen in der neuen Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) auf.

Die Versicherungsanstalt des öffentlichen Diensts fusioniert nach einigem Widerstand mit jener der Eisenbahner und Bergleute (BVAEB). Unverändert bestehen bleiben Pensionsversicherungsanstalt (PV) und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Die ursprünglich kolportierte Auflassung letzterer Anstalt sorgte im Frühjahr für hitzige politische Diskussionen, kam aber bereits im Mai vom Tisch – Die Tagesstimme berichtete.

Neue Kassenstruktur soll bis 2020 stehen

Ebenfalls fix ist damit der Fahrplan für die Änderungen. Nach Inkrafttreten mit Jahresbeginn kommen ab April Übergangsgremien, um die Fusionsprozesse einzuleiten. Zeitgleich fällt die davor anfallende „Ausgabenbremse“. Bis Jahresbeginn 2020 soll die Umstrukturierung dann abgeschlossen sein.

Außerdem handelt die ÖGK einen bundesweiten Gesamtvertrag für die Honorare der Mediziner ab. Ziel dessen soll die weitestgehende Harmonisierung der Leistungen zwischen den Kassen sein. Diese klaffen derzeit noch je nach Sozialversicherungsträger teilweise eklatant auseinander.

Opposition übt teils heftige Kritik

Die Opposition nützte die abschließenden Debatten, um erneut scharf gegen die Pläne der Regierung zu schießen. So unterstellte etwa der SPÖ-Mandatar Rainer Wimmer der türkis-blauen Koalition, mit ihrer Reform den „Sozialstaat in die Luft sprengen“ zu wollen. Die rote Klubobfrau Pamela Rendi-Wagner bezweifelt außerdem, dass die Sozialversicherung mit der Reform tatsächlich schlanker würde und glaubt stattdessen an die Schaffung neuer Machtstrukturen.

Auch NEOS und Jetzt halte nicht viel von der Reform. Die pinke Klubchefin Beate Meinl-Reisinger bezeichnete den Vorstoß im Plenum als „Augenauswischerei“. Sie glaubt, dass der Beschluss nur regierungsnahen Funktionären einen Vorteil bringe, den Patienten hingegen brächte dies keine bessere Versicherung. Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein hingegen sprach von der „größten Gesundheitsreform der Zweiten Republik“. Bei dieser, so die Ressortchefin, stünde der Patient, nicht der Funktionär im Mittelpunkt.


Weiterlesen:

System vereinfachen”: Regierung stellt Sozialversicherungsreform vor (22.5.2018)

Sozialversicherungsreform auf der Zielgeraden – AUVA bleibt bestehen (19.5.2018)

Über den Autor
Julian Schernthaner

Julian Schernthaner

Der studierte Sprachwissenschafter wurde 1988 in Innsbruck geboren und lebte sieben Jahre in Großbritannien. Vor kurzem verlegte er seinen Lebensmittelpunkt ins malerische Innviertel, dessen Hügel, Wiesen und Wälder er gerne bewandert.

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