Urteil: Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig
Das 2016 in Kraft getretene Verfassungsschutzgesetz muss in mehreren Punkten überarbeitet werden. Dies urteilte das Bundesverfassungsgericht. Es sei an diesen Stellen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Karlsruhe. – Teile des bayrischen Verfassungsschutzgesetzes sind unvereinbar mit dem Grundgesetz. Das urteilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Das ab dem 1. August 2016 in Kraft getretene Gesetz räumte dem bayrischen Verfassungsschutz weite Befugnisse, insbesondere in der Datenerfassung ein und war damals auf Bestreben der CSU grundlegend überarbeitet worden. Das Gerichtsverfahren angestoßen hatte, dem Bayrischen Rundfunk zufolge, die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die so hätte verhindern wollen, dass erweiterte Kompetenzen nach dem Beispiel Bayerns bundesweit Schule machen. Als Kläger führte die GFF drei Mitglieder der linksextremen Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten, welche im bayerischen Verfassungsschutzbericht als „linksextremistisch beeinflusste Organisation“ erwähnt wurde.
Zahlreiche Punkte müssen geändert werden
Die Verfassungsrichter beanstandeten eine ganze Reihe von Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz des Freistaats. Betroffen sind hierbei, Medienberichten zufolge, unter anderem Regelungen zum Ausspähen und Abhören von Wohnungen, zur Online-Durchsuchung und zur Handy-Ortung. Diese dürfen jetzt noch bis höchstens Ende Juli 2023 in eingeschränkter Form in Kraft bleiben. Das Grundgesetz lasse dem Gesetzgeber „substanziellen Raum, den sicherheitspolitischen Herausforderungen auch im Bereich des Verfassungsschutzes Rechnung zu tragen“, sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth bei der Urteilsverkündung. Zugleich setze die Verfassung hierbei aber „gehaltvolle grundrechtliche Schranken“. Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU) begründete das Gesetz damals mit wachsenden Herausforderungen: „Der Verfassungsschutz gehört angesichts stürmischer, von Terrorbedrohung und steigendem Rechtsextremismus geprägter Zeiten weiter gestärkt und nicht abgebaut.“
Gesetz war damals durch die CSU verabschiedet wurden
Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht im Dezember 2021 hatte Herrmann das Gesetz unter anderem mit der Notwendigkeit eines besserem Datenaustausches zwischen den Sicherheitsbehörden verteidigt. Er führte hier als korrektes Beispiel den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz 2016 an. Künftig sollten mit den Befugnissen des Verfassungsschutzes solcherlei Anschläge verhindert werden, so Herrmann. Umstritten sei das Gesetz schon bei seiner Einführung gewesen, so der Bayrische Rundfunk weiter. Es sei damals allein mit den Stimmen der CSU im Münchner Landtag verabschiedet worden.