Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Einreisesperre gegen einen Iraner rechtswidrig ist. Seine Bleibeinteressen seien trotz der Ausweisung zu berücksichtigen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Abschiebung eines 2016 als Flüchtling anerkannten und später wegen schwerer Straftaten verurteilten islamistischen Gefährders in den Irak als rechtmäßig bestätigt.
Der AfD-Ökonom und FREILICH-Autor Jurij C. Kofner wurde am 20. Juli 2024 am Flughafen von Chicago nach einem zehnstündigen Verhör von den US-Grenzbehörden abgewiesen. Als Grund für die Einreiseverweigerung wurde ein Meme genannt, das den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj und US-Präsident Joe Biden zeigt.
Mit dem Einreiseverbot für Martin Sellner hat die Politik einen Fehler gemacht und den Aktivisten noch bekannter gemacht und sich selbst delegitimiert. Das System kann nur verlieren, meint Fabian Küble in seinem Kommentar.