EU-Parlament beschließt Verbot anonymer Krypto-Transaktionen
Vor wenigen Tagen haben die zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments mit großer Mehrheit für ein neues Geldwäschegesetz gestimmt. Dieses nimmt auch anonyme Krypto-Transaktionen ins Visier.
Erst kürzlich sprach der österreichische Aktivist und Autor Martin Sellner in einem Livestream über seinen „Bitcoin-Masterplan“, mit dem er Debanking und zukünftige Repressionen, von denen vor allem Rechte oft betroffen sind, verhindern will. Da Bitcoin-Zahlungen pseudonym und unkompliziert sind, können Behörden und Antifaschisten schwerer eingreifen, sodass Rechte mehr Autonomie bei den Zahlungsmitteln für ihre Finanzierung hätten, so die Grundidee. „Bitcoin ist pseudonym, Zahlungen sind nachvollziehbar, aber nicht einer Person zuzuordnen“, erklärte Sellner. Nun haben die zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments am 19. März 2024 mit großer Mehrheit für ein neues Geldwäschegesetz gestimmt. 74 EU-Parlamentarier stimmten für das Gesetz, es gab nur fünf Gegenstimmen und fünf Enthaltungen. Mit dem neuen Gesetz werden Barzahlungen im Geschäftsverkehr über 3.000 Euro in anonymer Form und über 10.000 Euro generell verboten. Darüber hinaus werden anonyme Transaktionen von Kryptowährungen in sogenannte „Hosted Wallets“, also von Drittanbietern verwaltete Wallets, in jeglicher Höhe verboten.
Angriff auf ein Grundrecht
Aus Deutschland stimmten Patrick Breyer, Mitglied des Europäischen Parlaments für die Piratenpartei Deutschland, und Gunnar Beck von der Alternative für Deutschland gegen das Verbot anonymer Krypto-Zahlungen. In einer Pressemitteilung nach der Verabschiedung des Gesetzes durch die federführenden Ausschüsse erläuterte Patrick Breyer seine Gründe für die Ablehnung des Gesetzes. Er erklärte, dass es die wirtschaftliche Unabhängigkeit und die finanzielle Privatsphäre gefährde. Außerdem betonte er, dass er die Möglichkeit, anonym zu handeln, für ein Grundrecht halte. Der AfD-Abgeordnete Gunnar Beck schrieb auf X (früher Twitter): „Die @AfD tritt auch im @Europarl_EN entschlossen für #Bargeld und #Datenschutz bei Finanztransaktionen ein. Wer entmündigt und auf Schritt und Tritt überwacht werden will, kann guten Gewissens für die #Altparteien stimmen“.
Wann genau das Gesetz in Kraft treten wird, steht noch nicht fest. Nach der Zustimmung der Ausschüsse folgt die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments. Diese ist für April geplant und gilt als reine Formsache. Schätzungen zufolge könnte das Gesetz dann zwischen 2026 und 2027 in Kraft treten.