Frankreichs Niqab-Verbot verstößt laut UN gegen Menschenrechte

Das Verbot der Vollverschleierung, das in Frankreich seit acht Jahren herrscht, verstößt laut UN gegen die Menschenrechte.
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Frankreichs Niqab-Verbot verstößt laut UN gegen Menschenrechte

Symbolbild (Niqabträgerinnen): Ji-Elle via Wikimedia Commons [CC BY-SA 3.0]

Das Verbot der Vollverschleierung, das in Frankreich seit acht Jahren herrscht, verstößt laut UN gegen die Menschenrechte.

Genf. Am Dienstag hat der Uno-Menschenrechtsausschus Frankreich wegen des Niqab-Verbots Verstöße gegen die Menschenrechte vorgeworfen. Die Angaben der Regierung in Paris, dass das Verbot des Gesichtsschleiers nötig und angemessen sei, um die Sicherheit und das friedliche Zusammenleben zu gewährleisten, sind nicht überzeugend, so der Ausschuss. Gleichzeitig machte der Ausschussvorsitzende Yuval Shany aber deutlich, dass er und weitere Mitglieder des Gremiums den Ganzkörperschleier als eine Form der Unterdrückung betrachteten.

Reaktion innerhalb von 180 Tagen

Wie die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) berichtet, räumt der Ausschuss Frankreich 180 Tage ein, um auf die Vorwürfe zu reagieren. Die Empfehlungen des Ausschusses, der sich aus unabhängigen Experten zusammensetzt, sind nicht bindend. Frankreich hat sich in einem Abkommen jedoch verpflichtet, sich „in gutem Glauben“ daran zu halten. Der Grund für den Vorwurf seitens des Ausschusses sind die Beschwerden von zwei Frauen, die 2012 wegen des Tragens der Burka verurteilt worden waren.

Recht auf Ausdruck der religiösen Haltung verletzt

Bereits zwei Jahre vor der Verurteilung, also 2010, hatte Frankreich als erstes europäisches Land das Tragen von Vollschleiern verboten. Das Gesetz habe ihre Rechte verletzt, ihre religiöse Haltung zum Ausdruck zu bringen, und könnte dazu führen, dass sie nicht mehr in die Öffentlichkeit gingen, erklärte der Uno-Ausschuss. Die damalige Regierung unter Nicolas Sarkozy hatte das Verbot damit begründet, dass Burkas der weltlichen Ordnung Frankreich widersprächen und Frauen erniedrigten. Die Vollverschleierung stellte außerdem ein Sicherheitsrisiko dar, weil diese die Identifizierung ihrer Träger verhinderten.

Seither haben Länder wie Österreich oder Dänemark nachgezogen. Auch in der Schweiz ist das Tragen von Burkas in den Kantonen Tessin und St. Gallen verboten.

Über den Autor

Monika Šimić

Monika Šimić wurde 1992 in Zenica (Bosnien und Herzegowina) geboren. Die gebürtige Kroatin wuchs in Kärnten auf und absolvierte dort die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe.

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