Eine muslimische Schülerin in Düsseldorf darf laut Gericht im Unterricht keinen Niqab tragen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der Notwendigkeit einer offenen Kommunikation und dem Bildungsauftrag der Schule.
An den Schulen der Hansestadt ist das Verhüllen des Gesichts im Unterricht und bei Schulveranstaltungen ab sofort verboten. Diese Regelung, die am Samstag in Kraft trat, teilte die Schulbehörde mit. Ausgenommen ist das Tragen eines Mundschutzes aus gesundheitlichen Gründen.