Inhalt analysiert: So gefährlich ist der UN-Flüchtlingspakt!
Im Gegensatz zum UN-Migrationspakt wird Österreich den Flüchtlingspakt „zustimmend zur Kenntnis nehmen“. Was genau in der UN-Resolution steht, hat Die Tagesstimme nun herausgearbeitet.
Von 10. bis 11. Dezember 2018 fand in Marrakesch (Marokko) die UNO-Migrationskonferenz statt. Dort haben am Montag 164 von 193 UN-Mitgliedsstaaten den umstrittenen Migrationspakt per Akklamation angenommen (Die Tagesstimme berichtete). Parallel zum Migrationspakt wurde von den Vereinten Nationen der Flüchtlingspakt ausgearbeitet. Diese Resolution soll voraussichtlich am 17. Dezember bei der UNO-Vollversammlung in New York angenommen werden.
Die vier Ziele des Flüchtlingspaktes
Laut offiziellen Angaben ist der Flüchtlingspakt rechtlich nicht bindend. „Er steht jedoch für den politischen Willen und das Bestreben der internationalen Gemeinschaft als Ganzes, die Zusammenarbeit und die Solidarität mit Flüchtlingen und betroffenen Aufnahmeländern zu verstärken“, heißt es in der Einleitung des Dokuments.
Der „Globale Pakt für Flüchtlinge“ ist unterteilt in vier Kapitel mit insgesamt 107 Punkten. Als Ziele formuliert die Resolution:
- den Druck auf die Aufnahmeländer zu mindern,
- die Eigenständigkeit der Flüchtlinge zu erhöhen,
- den Zugang zu Drittstaatenlösungen zu erweitern und
- in den Herkunftsländern Bedingungen für eine Rückkehr in Sicherheit und Würde zu fördern.
Um die Ziele des globalen Flüchtlingspaktes zu verwirklichen, plant die UNO ab 2019 alle vier Jahre ein „Globales Flüchtlingsforum“ auf Ministerebene.
Fluchtursachen bekämpfen
Der Flüchtlingspakt soll also vornehmlich Hauptaufnahmeländer wie Jordanien oder der Libanon entlasten. Flüchtlingen wiederum will man den Zugang zu Bildungs- und Gesundheitsystem sowie zum Arbeitsmarkt ermöglichen bzw. erleichtern. Beim dritten Punkt geht es unter anderem darum, die Zusammenarbeit mit Drittstaaten auszuweiten, um beispielsweise Familienzusammenführungen zu ermöglichen. Punkt vier behandelt Maßnahmen, um Flüchtlingen die freiwillige Rückkehr in ihre Herkunftsländer zu erleichtern (Abschiebungen hingegen erwähnt das UN-Dokument nicht).
Weiters werden im Dokument „alle Staaten und relevanten Interessensträger“ (UN-Organisationen, Rotkreuz, Finanzinstitutionen, Regionalorganisationen, lokale Behörden, Zivilgesellschaft, Medien etc.) aufgefordert, „die tieferen Ursachen großer Flüchtlingssituationen zu bekämpfen“. Erwähnung finden hierbei auch Klima, Umweltzerstörung und Naturkatastrophen.
Diese seien „zwar für sich genommen keine Ursachen für Fluchtbewegungen“, stünden aber „immer häufiger in Wechselwirkung mit den Triebkräften solcher Bevölkerungsbewegungen“ stünden. An dieser Stelle schlagen Kritiker das erste Mal Alarm. Sie befürchten, diese Formulierung könnte den bisherigen Flüchtlingsbegriff der Genfer Flüchtlingskonvention ausweiten.
Regelungen zur Lasten- und Verantwortungsverteilung
Kapitel III beschäftigt sich mit dem „Aktionsprogramm“. Dessen Ziel ist „die Anwendung einer umfassenden Strategie zur Unterstützung von Flüchtlingen und der von einer großen Fluchtbewegung oder Langzeit-Flüchtlingssituation besonders betroffenen Länder“. In Teil III.A schlüsselt das Papier „Regelungen zur Lasten- und Verantwortungsverteilung“ auf. Diese Regelungen sollen „eine ausgewogenere und berechenbarere Teilung der Lasten und der Verantwortung mit Aufnahmeländern und -gemeinschaften“ erreichen und „die Suche nach Lösungen“ unterstützen.
Verständnis für Flüchtlinge verbessern
Neben der Bekämpfung von Fluchtursachen und der Entlastung der Aufnahmestaaten will man aber auch das Verständnis der Bürger für Flüchtlinge verbessern. Unter Punkt 84 kündigt das UN-Dokument etwa den Entwurf von Programmen und Projekten an, um „alle Formen der Diskriminierung zu bekämpfen“ und ein „friedliches Zusammenleben zwischen Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften zu fördern“. Diese Projekte sollen „das Verständnis für die Notlage von Flüchtlingen verbessern“.
„Zur Förderung des Respekts und der Verständigung sowie zur Bekämpfung der Diskriminierung werden das Potenzial und der positive Einfluss der Zivilgesellschaft, religiöser Organisationen und der Medien, einschließlich der sozialen Medien, zur Geltung gebracht werden.“
Neuansiedlungen sind „unverzichtbarer Bestandteil“
Als Lösungen präsentiert das Aktionsprogramm unter Punkt 85 die „freiwillige Repatriierung“ (Rückkehr in das Herkunftsland), die „Neuansiedlung“ und die „Integration vor Ort“ von Flüchtlingen sowie „andere lokale Lösungen“ und „komplementäre Wege für die Aufnahme in Drittstaaten“. Besonders bei diesen Punkten befürchten viele Kritiker weitere Einwanderung unter dem Deckmantel des Asyls. Das Dokument hält fest:
„Angebote der Neuansiedlung und von komplementären Aufnahmewegen werden einen unverzichtbaren Bestandteil der in Teil A vorgesehenen Regelungen darstellen.“
Die „Neuansiedlung“ von Flüchtlingen in Drittstaaten soll demnach die Hauptaufnahmeländer entlasten. Dazu muss aber auch ein „positives Klima“ für Neuansiedlungen in Drittstaaten geschaffen werden:
„Die Notwendigkeit, ein positives Klima für Neuansiedlungen zu fördern und die dafür nötigen Kapazitäten zu stärken sowie den Bestand an Neuansiedlungsmöglichkeiten zu erweitern, kann nicht genug betont werden.“
Darüber hinaus wollen die Vereinten Nationen den „Pool von Neuansiedlungsorten“ um neue Staaten erweitern.
Aufnahmemöglichkeiten und Familienzusammenführungen
Um die Neuansiedlung von Flüchtlingen voranzubringen, sind aber auch „komplementäre Aufnahmewege“ Teil der „Dreijahresstrategie“. Die Staaten werden „gebeten“, „wirksame Verfahren und klare Wege der Weiterverweisung zum Zweck der Familienzusammenführung zu fördern“.
„Andere Beiträge zu komplementären Aufnahmewegen wären humanitäre Visa, humanitäre Korridore und andere humanitäre Aufnahmeprogramme, die Schaffung von Bildungsmöglichkeiten für Flüchtlinge (insbesondere Frauen und Mädchen) durch die Vergabe von Stipendien und Studentenvisa, einschließlich durch Partnerschaften zwischen Regierungen und akademischen Institutionen, und die Schaffung von Möglichkeiten der Arbeitskräftemobilität für Flüchtlinge, unter anderem durch die Ermittlung von Flüchtlingen mit Fertigkeiten, an denen in Drittstaaten Bedarf besteht.“ (Punkt 95)
Leichtere Wege zu Bleiberecht und Einbürgerungen
Bei der „Integration vor Ort“ betont das UN-Dokument zwar, dass die freiwillige Rückkehr in das Herkunftsland in den meisten Situationen die „bevorzugte Lösung“ sei. Es sei aber auch wichtig, Länder zu unterstützen, die sich für eine „lokale Lösung“ entscheiden. Dabei planen die Vereinten Nationen, Programme zu unterstützen, die „Respekt und gute Beziehungen fördern“. Man will auch Gebiete, in denen sich Flüchtlinge „ansiedeln“, mit Investitionen aktiv fördern. In Betracht gezogen werden darüber hinaus „gegebenenfalls regionale Rahmenwerke“. Diese könnten dabei innerstaatliche Rechtsvorschriften ergänzen, „um Wege zu einem dauerhaften Bleiberecht für Flüchtlinge oder zu ihrer Einbürgerung zu eröffnen“.
Bisher lehnen nur die USA und Ungarn den Flüchtlingspakt ab. Die ungarische Regierung befürchtet, die UN-Resolution könnte die Entstehung neuer Migrationsströme fördern. Aus Deutschland sind kritische Stimmen lediglich aus den Reihen der AfD zu vernehmen. Das österreichische Außenministerium wiederum sieht im Flüchtlingspakt „nicht die beste Lösung zur Regelung von Asylfragen“ und betont, dass aktuelle Probleme der Asylpolitik „klare politische Entscheidungen“ bräuchten. Dennoch nimmt Österreich die Resolution „zustimmend zur Kenntnis“, stellte Vizekanzler Heinz-Christian Strache vor wenigen Tagen klar.
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