EU-Bericht: Keine klaren Angaben über Zukunft von Österreichs Pensionen
Am 7. März veröffentlichte die Europäische Kommission den „2018 Ageing Report“. Trotz alternder Bevölkerung verändert sich der Anteil der Pensionsausgaben am BIP nach Ansicht der EU-Statistiker auch in Zukunft wenig.
Der Bericht erwähnt in der Analyse Österreichs eine kolportierte steigende Lebenserwartung und einen massiven Anstieg der Zahl der Über-65-Jährigen. Die öffentlichen Pensionsausgaben würden deshalb nur sehr gering wachsen. Der Bericht verspricht eine weiterhin gute Absicherung der jetzt noch jungen Staatsbürger Österreichs in der Zukunft. Eine konkrete Finanzierungsmethode wird hingegen nicht genannt.
Bericht: Ständige Konjunktur als Grundlage
Das von der Kommission bezeichnete Modell könnte dann finanzierbar sein, wenn das Bruttoinlandsprodukt stetig wächst. In diesem Fall erhöhen sich bei gleichbleibendem Anteil am BIP die Ausgaben moderat. Gleichzeitig geht diese Annahme von einer ständigen Konjunktur und einem gleichbleibenden Wachstum des BIPs. Der berechnete Zeitraum über mehrere Jahrzehnte (bis 2070) birgt damit insgesamt eine unrealistische und unsichere Prognose.
Anstieg der Lebenserwartung: Angleichung wahrscheinlich
Der Bericht behandelt dabei drei Szenarien der Entwicklung, sofern der Staat das gesetzliche Pensionsalter an die steigende Lebenserwartung angleicht. In Österreich wurden solche Bestrebungen von der Politik bislang allerdings kaum thematisiert. Die durchschnittliche Lebensdauer soll bis 2070 bei Männern um 7,3 Jahre steigen, bei Frauen immerhin um 6,4 Jahre. Da dies mit enormen Kosten verbunden ist, ist eine Angleichung des gesetzlichen Pensionsalters sehr wahrscheinlich. Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit von Arbeit in hohem Alter sind kaum erforscht.
Frauen gehen laut Statistik (Stand: 2017) derzeit etwa zwei Jahre früher in Pension als Männer und beziehen diese aufgrund der insgesamt höheren Lebenserwartung auch länger. Sowohl bei Frauen (59 Jahre, 4 Monate) als auch bei Männern (61 Jahre, 3 Monate) liegt das mittlere Pensionsalter derzeit unter dem gesetzlichen Antrittsalter von 60 bzw. 65 Jahren.