Brisantes Urteil: „Aktivismusverbot“ für Patrioten auf Dächern der Republik

Ein umstrittenes Urteil ist das Resultat einer Klage der Republik gegen drei patriotische Aktivisten, die im Oktober auf der Hofburg ein Protest-Banner herzeigten. Denn ein Wiener Bezirksgericht verfügte, dass besagte Personen keine Gebäude im Besitz der Republik für derartige Zwecke mehr besteigen dürfen.
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Brisantes Urteil: „Aktivismusverbot“ für Patrioten auf Dächern der Republik

Bild: (C) Widerstand in Bewegung (Aktionsblog)

Ein umstrittenes Urteil ist das Resultat einer Klage der Republik gegen drei patriotische Aktivisten, die im Oktober auf der Hofburg ein Protest-Banner herzeigten. Denn ein Wiener Bezirksgericht verfügte, dass besagte Personen keine Gebäude im Besitz der Republik für derartige Zwecke mehr besteigen dürfen.

Wien. – Die aufsehenerregende Aktion spielte sich am Nationalfeiertag, während der Kranzniederlegung der hohen Politik, am Heldenplatz ab. Eine patriotische Aktivistengruppe hatte sich mittels Spruchband gegen die Nachbesetzung eines Militär-Imams ausgesprochen, der ursprünglich am besagten Tag hätte auftreten sollen, kurz zuvor aber über seine mutmaßliche Sympathien zum politischen Islam stolperte – Tagesstimme berichtete.

Republik-Dächer in Wien für drei Aktivisten künftig tabu

Die Republik Österreich kannte kein Pardon und verklagte daraufhin drei Beteiligte, darunter auch den langjährigen Identitären-Chef Martin Sellner, auf Unterlassung. Diese sollten künftig keine Dächer von Gebäuden der Republik mehr besteigen dürfen, um Banner-Aktionen durchzuführen. Sprich: Ein Teil des öffentlichen Raumes sollte für eine bestimmte Gruppe von Personen, denen ein Gericht erst vor drei Jahren einen „legalen Kernbereich“ attestierte, für ihren friedlichen und programmatisch gewaltfreien Aktivismus tabu werden.

Tatsächlich folgte das zuständige Bezirksgericht – freilich „im Namen der Republik“ – dieser Rechtsmeinung. Dass die Beklagten der Republik etwas mehr als 400 Euro an notwendigen Auslagen ersetzen müssen, ist damit deren kleinstes Problem. Denn fortan sind staatliche und öffentliche Gebäude für „widerrechtliche Benutzung“ in Form von Banner- oder Störaktionen oder unangemeldeten Kundgebungen für diese drei Aktivisten in ganz Wien nicht mehr zu betreten – und das sind jede Menge. Die Unklarheit, wo die „widerrechtliche Benutzung“ beginnt, ist zugleich die einzige Chance und das Damokles-Schwert über den betroffenen Aktivisten.

Sellner: Öffentlicher Raum als „Sperrzone für Rechte“

Sellner – als einer der Betroffenen – bezeichnete diesen Richterspruch als „völlig irre“. Er verweist darauf, dass die Republik offenbar mit ihrem Begehr ein völliges rechtliches Neuland betrat. Er interpretiert das Urteil nämlich als „eine Art ‚Aktivismusverbot'“ für patriotische Aktivisten. Damit würde „der öffentliche Raum, der Ort des symbolischen Protests ist […] für Rechte zur Sperrzone“.

Der erfahrene Aktivist sieht sich zum wiederholten Mal als Ziel einer Hetzjagd auf Basis der Gesinnung. „Nach der digitalen Todesstrafe, dem Symbolgesetz, ständigen Banksperrungen, ist dieses absurde Verbot der nächste Akt im totalitären Trauerspiel“, so Sellner in seinem Telegram-Kanal. Er glaubt, dass solche Klagen – geschweige denn so harte Urteile etwa gegen Greenpeace-Aktivisten nicht stattfänden.

Greenpeace kam öfters mit blauem Auge davon

Mit dieser Deutung könnte der Wiener übrigens gar nicht so falsch liegen. Denn als ein Greenpeace-Aktivist vor wenigen Tagen bei einem EM-Spiel in München auf dem Platz landete und aufgrund eines Manövrierfehlers mehrere Menschen auf den Tribünen verletzte, hieß es, dass das Greenpeace-Logo diesen vor dem Einsatz von Scharfschützen bewahrt hätte. Ermittlungen finden hingegen derzeit statt.

Als Greenpeace vor einiger Zeit vor Gericht stand, weil man eine Verhüllungsaktion auf einem öffentlichen Denkmal durchführte, orientierte sich die Justiz bewusst am untersten Ende des möglichen Strafrahmens. Die Begründung dafür: Die Aktion sei aus „achtbaren Motiven“ geschehen. Auch als die Umwelt-NGO vor drei Jahren symbolisch das Kanzleramt verriegelte, blieben juristische Folgen aus.

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„Keinen Imam beim Heer“: Protest-Aktion am Hofburg-Dach (26.10.2020)

Kolumne: „Bei Bewertung von Protestkultur wird mit zweierlei Maß gemessen“ (07.07.2018)

Über den Autor
Julian Schernthaner

Julian Schernthaner

Der studierte Sprachwissenschafter wurde 1988 in Innsbruck geboren und lebte sieben Jahre in Großbritannien. Vor kurzem verlegte er seinen Lebensmittelpunkt ins malerische Innviertel, dessen Hügel, Wiesen und Wälder er gerne bewandert.

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