Drei Fragen an Dubravko Mandic: „Das wissen viele nicht“

Im TAGESSTIMME-Interview spricht Dubravko Mandic über seine Arbeit als „Volksanwalt“, das deutsche Justizsystem und seine Erfahrungen in politischen Prozessen.
Interview von
13.2.2022
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3 Minuten Lesezeit
Drei Fragen an Dubravko Mandic: „Das wissen viele nicht“

Dubravko Mandic. (c) Kanzlei Mandic

Im TAGESSTIMME-Interview spricht Dubravko Mandic über seine Arbeit als „Volksanwalt“, das deutsche Justizsystem und seine Erfahrungen in politischen Prozessen.

TAGESSTIMME: Sehr geehrter Herr Mandic, zu Beginn können Sie sich vielleicht kurz allen Lesern, die Sie nicht bereits kennen, kurz vorstellen?

Dubravko Mandic: Ich wurde in Sarajevo im damaligen Jugoslawien als Sohn eines kroatischen Germanisten geboren und kam 1983 mit meiner serbischen Mutter und meinem Bruder nach Freiburg. Mein Vater war ab den 1970er-Jahren als Sozialarbeiter bei der Arbeiterwohlfahrt  in Freiburg tätig und betreute seine Landsleute. Nach Grundschule, Gymnasium und Bundeswehr  studierte ich Rechtswissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Ich trat zwei Freiburger Burschenschaften bei und entwickelte leidenschaftliches Interesse an „der deutschen Sache“ und wurde zunehmen politisch. Anschließend leistete ich mein Referendariat beim Landgericht Freiburg ab. 

Nach dem Zweiten Staatsexamen erhielt ich Anfang 2011 die Anwaltszulassung und praktizierte als Rechtsanwalt zunächst in einer Bürogemeinschaft. Mittlerweile betreibe ich eine eigene Kanzlei in Freiburg. Ich bearbeite überwiegend Mandate aus dem Strafrecht, berate aber zudem verschiedene Akteure im Parteien-, Vereins-, Verfassungs- und Parlamentsrecht. Meine politischen und juristischen Erfahrungen nutze ich zum Aufbau verschiedener „Marken“ in der Sphäre politischer Justiz und firmiere großspurig als „Volksanwalt“ und „Anwalt für Meinungsfreiheit“.

Sie sind nicht nur als Rechtsanwalt tätig, sondern bezeichnen sich auch als „Volksanwalt“. Auf Ihrer Internetseite finden sich diverse Rechtstipps zu verschiedenen Themen: Meinungsfreiheit, Löschanträge für Internetsuchmaschinen, Volksverhetzung, das Recht am eigenen Bild etc. Wie kam es zu dieser juristischen Arbeit?

Als Politiker und Anwalt habe ich früh erkannt, dass es im Rechtsbereich eine Lücke gibt, die von über 90 Prozent der Kollegen bewusst nicht abgedeckt wird. Viele Kollegen möchten sich nicht „die Finger schmutzig machen“. Prägend waren Telefonate mit „einfachen Leuten“, die entsetzt feststellten, dass langjährige Familienanwälte, die über Jahre alle Belange gut lösen konnten, plötzlich beim Vorwurf der Volksverhetzung  ganz seltsam reagierten und schließlich das Mandat gar nicht annehmen wollten. Zwar gibt es in der BRD einige Szeneanwälte, die gerne in diesen Verfahren verteidigen. Der Normalbürger aber kennt diese Anwälte überhaupt nicht. Deshalb entschloss ich mich, diesen Bereich aktiv zu bewerben und investierte in Online-Marketing. Ich nutze verschiedene Möglichkeiten und lasse mich von Fachunternehmen beraten. Ich bin zudem stark in den sozialen Medien vertreten und damit für viele Bürger erreichbar. 

Sie sind als Anwalt in verschiedenen, teils Aufsehen erregenden Prozessen tätig gewesen, so etwa als  Anwalt eines Opfers eines brutalen Antifa-Überfalls in Stuttgart im Mai 2020, aber auch als Rechtsverteidiger in politischen Prozessen. Was sind ihre Erfahrungen als Anwalt bei solchen Verfahren?

Vor allem Nebengesetze eignen sich vorzüglich zur selektiven Anwendung auf ausgewählte politische Gegner. Kein Richter muss ein schlechtes Gewissen haben – der Tatbestand  wird ja tatsächlich oft erfüllt. Zur politischen Justiz wird das Ganze, weil diese ganzen Normen auf die ganzen „zivilen Bündnisse“ und Antifa-Gruppen eben nicht angewandt werden.

Die Staatsanwaltschaft ist in Deutschland nicht Teil der Dritten Gewalt. Das wissen viele nicht. Sie ist in der Behörden- und Ministerialhierarchie letztlich weisungsabhängig vom Justizminister. Gleichwohl ist sie mit der Judikative verschränkt. Sie hat großen Einfluss darauf, wer letztlich verurteilt werden soll. Denn sie hat das Anklagemonopol und die Richter unterschreiben 99 Prozent aller Strafbefehle. Aus dieser Monopolstellung resultiert die Pflicht zur Verfolgung aller strafbaren Handlungen (Legalitätsprinzip). Dieses Prinzip wird durch die Weisungsabhängigkeit durchbrochen. Deshalb kann in der BRD jedes Verfahren auch bei Verbrechen einfach durch Weisung eines Vorgesetzten (Politikers) eingestellt werden. 

Die Sonderstellung der Staatsanwaltschaft ist bei uns preußisches Erbe und war Bedingung bei der Reichsgründung 1871. Die fehlende Unabhängigkeit ist von Vorteil, wenn man etwa bestimmte kriminelle Gruppen besonders ins Visier nehmen will. Gleichzeitig kann man aber auch ganze Bevölkerungsgruppen kriminalisieren und auch in den Knast bringen. 

Laut Europäischem Gerichtshof sind deutsche Staatsanwaltschaften nicht unabhängig genug. Das führt zu Problemen beim Ausstellen und Vollstrecken von europäischen Haftbefehlen. Denn laut Art. 6 Abs. 1 des EU-Rahmenbeschlusses zum Haftbefehl (2002/584/JI) darf der Haftbefehl nur von einer „Justizbehörde“ in einem Mitgliedstaat ausgestellt werden. Diese müsse entsprechend „unabhängig“ arbeiten können. Nach Ansicht des EuGH ist das bei den deutschen Staatsanwälten allerdings nicht der Fall, weil sie im Einzelfall dem Weisungsrecht der Justizministerien unterliegen. Dergleichen interessiert hier aber niemanden, auch nicht die AfD. Diskutiert wird das nur in Fachkreisen.

Ich habe diese Hintergründe auch beim Antifa-Prozess berücksichtigt und behauptet, dass die ermittelnde Staatsanwältin durch Weisungen daran gehindert wurde, umfassend gegen die Antifa zu ermitteln. Ich habe dazu viele Anträge gestellt und dargelegt, dass etwa nicht alle V-Leute und Handysichtungen oder Videoaufnahmen ausgeschöpft wurden. Das hat wohl ausgereicht, um am Ende relativ hohe Haftstrafen zu erwirken.

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