Hartinger-Klein: „Keine Freigabe von ELGA-Patientendaten“

Am 25. Mai. 2018 tritt die umstrittene Datenschutz-Grundverordnung in Geltung. Ab 2019 sollen dann persönliche Daten der Bürger für die Forschung freigegeben werden. Der Zugriff auf Informationen des Elektronischen Gesundheitsakts (ELGA) soll laut Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) jedoch nicht möglich sein.
/
/
1 Minute Lesezeit
Hartinger-Klein: „Keine Freigabe von ELGA-Patientendaten“

Bildquelle: Pixabay

Am 25. Mai. 2018 tritt die umstrittene Datenschutz-Grundverordnung in Geltung. Ab 2019 sollen dann persönliche Daten der Bürger für die Forschung freigegeben werden. Der Zugriff auf Informationen des Elektronischen Gesundheitsakts (ELGA) soll laut Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) jedoch nicht möglich sein.

Konkret geplant ist die Erhebung und Speicherung persönlicher Daten der Österreicherinnen und Österreicher. Diese sollen dann für Forschungszwecke abgefragt werden dürfen. Die Patientennamen sollen dann durch Kennzahlen ersetzt werden, um die namentliche Zuordnung ihrer Daten zu verhindern.

Ärztekammer erleichtert

Seitens des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz werde es „definitiv keine Freigabe zur Weitergabe der ELGA-Daten, insbesondere für Forschungszwecke, geben“. Dies gab Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein gestern in einer Presseaussendung bekannt. Es werde daher ein Abänderungsantrag eingebracht, um diese hochsensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.

Johannes Steinhart, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer, zeigt sich erleichtert über Hartinger-Kleins Absage zur Weitergabe sensibler ELGA-Patientendaten. „Die im ELGA-System gespeicherten Daten gehen nur die Patienten und die sie behandelnden Ärzte etwas an“, hebt Steinhart heute in einer Pressemitteilung hervor.

Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018

In Kraft ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) bereits seit 4. Mai 2016. Die Bestimmungen der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) in der Fassung des sogenannten Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 gelten schließlich ab 25. Mai 2018. Bis dahin müssen alle Datenanwendungen an die neue Rechtslage angepasst werden. Ab diesem Zeitpunkt werden auch Geldstrafen von bis zu 20 Mio. Euro drohen, wenn die Bestimmungen nicht eingehalten werden.

Unis: „Forschung basiert auf Daten“

Die österreichischen Medizinischen Universitäten in Wien, Graz und Innsbruck sowie die Medizinische Fakultät an der Johannes Kepler Universität in Linz (JKU) betonten im Zuge der Datenschutzdebatte die Wichtigkeit, auf forschungsrelevante Daten zugreifen zu können. „Die Zukunft der Forschung und der Medizin basiert auf Daten, daher ist die Datenverfügbarkeit  auch künftig äußerst wichtig“, unterstrichen die Universitätsleitungen in einer Pressemeldung.

Über den Autor

Redaktion

Kann FREILICH auf Ihre Unterstützung zählen?

FREILICH steht für mutigen, konservativ-freiheitlichen Journalismus, der in einer zunehmend gleichgeschalteten Medienlandschaft unverzichtbar ist. Wir berichten mutig über Themen, die oft zu kurz kommen, und geben einer konservativen Öffentlichkeit eine starke Stimme. Schon mit einer Spende ab 4 Euro helfen Sie uns, weiterhin kritisch und unabhängig zu arbeiten.

Helfen auch Sie mit, konservativen Journalismus zu stärken. Jeder Beitrag zählt!