Transmänner in Deutschland per Gerichtsbeschluss trotzdem Mütter

Ein Streitfall aus Berlin führte zu einem langwierigen Gerichtsverfahren. Dabei ging es um die Bezeichnung von transsexuellen Frauen.

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Transmänner in Deutschland per Gerichtsbeschluss trotzdem Mütter

Symbolbild: Europäischer Gerichtshof / Bild: Christian Alexander Tietgen, CC BY 4.0, via Wikimedia Commons (Bild zugeschnitten)

Berlin. - Darf man eine Frau, die sich als transsexuell beschreibt, weiterhin „Mutter“ nennen? Ja, urteilte der Europäische Gerichtshof und klärte damit endgültig einen Streitfall aus der Bundeshauptstadt. Dabei stützte sich das Gericht auf „biologische Tatsachen“, eine Argumentation, die für neues Feuer in der Gemeinschaft der Transsexuellen sorgen könnte. Der Fall reicht bereits über zehn Jahre zurück und erzählt eine Geschichte zwischen Identitätspolitik und deutschem Bürokraten-Irrsinn.

Keine Diskriminierung

Eine schwerwiegende Diskriminierung liege nicht vor, urteilte das Gericht in seinem am Dienstag in Straßburg veröffentlichten Urteil. Der als Frau geborene Kläger hatte nach seiner Anerkennung als Mann ein Kind zur Welt gebracht. Die Klägerin hatte nach eigenen Angaben nach der Anerkennung als Mann durch das Amtsgericht Schöneberg im Jahr 2011 die Hormonbehandlung abgesetzt und war wieder fruchtbar geworden. Im Jahr 2013 brachte sie ein Kind zur Welt. Nach der Geburt beantragte die transsexuelle Frau, als Vater des Kindes eingetragen zu werden, da sie ein Mann sei. Außerdem beantragte sie, keine Mutter einzutragen, da das Kind durch eine Samenspende gezeugt worden sei.

Das Amtsgericht Schöneberg verfügte gegen den Willen der Klägerin, dass sie als Mutter des Kindes mit dem weiblichen Namen eingetragen werden sollte, den sie damals schon abgelegt hatte. Eine dagegen gerichtete Beschwerde des Beschwerdeführers beim Bundesgerichtshof wurde mit der Begründung zurückgewiesen, dass es sich bei der Mutter eines Kindes nach Auffassung des Gerichts um die Person handele, die das Kind geboren habe. Auf das Rechtsverhältnis zwischen dieser Person und ihren Kindern habe die Geschlechtsänderung keinen Einfluss. Der europäische Gerichtshof verhandelte nun den Einspruch der Klägerin und gab endgültig dem Amtsgericht Schöneberg recht.

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