Auch ohne Impfung: Bahn muss Fahrgäste mitnehmen

Personenbeförderung in Pandemiezeiten: Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat auf Nachfrage der AfD bestätigt, dass die Transportleistung privater Unternehmen nicht vom Nachweis einer Impfung oder eines negativen Corona-Tests abhängig gemacht werden darf.
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Auch ohne Impfung: Bahn muss Fahrgäste mitnehmen

Symbolbild (CC0).

Personenbeförderung in Pandemiezeiten: Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat auf Nachfrage der AfD bestätigt, dass die Transportleistung privater Unternehmen nicht vom Nachweis einer Impfung oder eines negativen Corona-Tests abhängig gemacht werden darf.

Berlin. – Dürfen bald nur noch gegen Corona geimpfte oder negativ getestete Fahrgäste eine Reise mit der Bahn oder dem Fernbus antreten? Dürfen die privaten Bus- und Bahnunternehmen in Zeiten der Corona-Pandemie selbst entscheiden, wen sie mitnehmen und wen nicht? Diese Frage stellte der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Dirk Spaniel, dem Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags. Dessen Aufgabe ist es, die Mandatsträger in ihren Recherchen bestmöglich zu unterstützen.

Antwort auf AfD-Anfrage

In seiner Antwort, die der TAGESSTIMME vorliegt, zitiert der Dienst vom allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bis zum Luftverkehrsgesetz die juristische Fachliteratur, um in seiner abschließenden Abwägung festzustellen, dass eine „einschlägige Rechtsprechung zu Impfungen bei der Personenbeförderung“ nicht vorliege. Private Personenbeförderungsunternehmen, die in der Regel dem Personenbeförderungsgesetz unterworfen sind, hätten keine juristische Handhabe, um Passagiere ohne Corona-Impfung oder negativen Corona-Test abzulehnen. Lediglich das Luftverkehrsrecht biete einen „weiteren Spielraum“ für die Unternehmen als bei der Bus- oder Eisenbahnbeförderung.

Es müsste schon nachweislich eine Covid-19-Infektion vorliegen und eine Gefahr für andere Fahrgäste entstehen, dass ein Ausschlussgrund laut Personenbeförderungsgesetz greifen würde. Allein der Status „nicht geimpft“ oder ein fehlender PCR-Test reichen nicht aus, um einen potentiellen Fahrgast auf dem Bahnsteig stehen zu lassen. Die Unternehmen sind per Gesetz verpflichtet, jeden mitzunehmen, der ordnungsgemäß bezahlen und reisen will. Was im Impfpass steht, oder ob der Fahrgast vorher irgendwo beim Testen war oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Kontrollen im Massenverkehr nicht praktikabel

Die Unternehmen dürfen es also nicht zur Bedingung für eine Beförderung machen, dass ihre Fahrgäste ein reduziertes Infektionsrisiko durch Test, Impfung oder Genesung nachweisen. Ohnehin sei die Kontrolle von Corona-Tests oder Impfnachweisen im täglichen Massenverkehr nicht praktikabel, gibt der Wissenschaftliche Dienst zu bedenken.

Ein Impfnachweis als „absolute Beförderungsbedingung“ dürfte auch ungeachtet der schwierigen Kontrollmöglichkeit keine breite Zustimmung erfahren, denn eine Impfung stehe vielen potentiellen Kunden noch nicht zur Verfügung. Sobald eine Mehrheit der Bevölkerung geimpft sei, stelle sich wiederum die Frage, „ob es für einen Ausschluss nicht geimpfter Personen von der Beförderung noch einen hinreichenden Grund gibt“, heißt es in dem Antwortschreiben. Denn es bestehe nur noch ein Eigenrisiko der nicht geimpften Personen.

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