Bayern: Altparteien verhindern Minarettverbot
Die AfD ist mit ihrer Forderung nach einem Minarettverbot in Bayern gescheitert. Der Landtag begründete seine Ablehnung des Gesetzentwurfs damit, dass ein generelles Minarettverbot einer bundesgesetzlichen Regelung bedürfe und die Religionsfreiheit einschränke.
München. – Der Bayerische Landtag hat in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung der „Bayerischen Bauordnung – Bayerisches Kulturschutzgesetz“ beraten. Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist ein Bauverbot für Minarette auf bayerischem Boden. Markus Striedl, baupolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, betonte die Notwendigkeit dieser Initiative und verwies auf die Entscheidung der Schweizer Bevölkerung, die sich 2009 mehrheitlich gegen Minarette ausgesprochen hatte.
Er erklärte, dass Minarette in Bayern als Fremdkörper empfunden würden und wies darauf hin, dass die Religionsausübung durch das Fehlen von Minaretten nicht beeinträchtigt werde. Benjamin Nolte, sein Kollege im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr, ergänzte die Argumentation und betonte, dass Minarette Herrschaftssymbole seien und die Islamisierung voranschreite.
Eingriff in die Religionsfreiheit?
Der Landtag lehnte den Antrag der AfD ab, da ein generelles Minarettverbot einer bundesgesetzlichen Regelung bedürfe und die Religionsfreiheit einschränke. Obwohl es in Bayern nur wenige Minarette gibt, sorgen Bauprojekte wie in Memmingen für Kontroversen. Dort plant die türkisch-islamische Gemeinde den Bau eines Minaretts.
Experten weisen darauf hin, dass trotz der derzeit noch geringen Zahl von Minaretten in Bayern die wachsende Bedeutung des Islam bald auch architektonisch sichtbar werden könnte. Diese Einschätzung teilt auch die AfD, die in einem Minarettverbot ein Mittel gegen diese Entwicklung sieht. In Memmingen stieß ein geplanter Minarettbau auf geteilte Meinungen; der Stadtrat lehnte den Bauantrag mithilfe der AfD ab.