Bundesregierung lehnt Abschiebung nach Afghanistan ab
Nach Ansicht des Bundesinnenministeriums sind Abschiebungen von Straftätern und radikalen Islamisten nach Afghanistan kurzfristig nicht möglich.
Berlin. - Seit der Machtübernahme durch die Taliban im Jahr 2021 fehle die Grundlage für die Identifizierung ausreisepflichtiger Personen und die Ausstellung von Passersatzpapieren, schreibt der Parlamentarische Staatssekretär Mahmut Özdemir (SPD) in einem Brief, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. „Abschiebungen setzen in einem Rechtsstaat voraus, dass sie möglich und vertretbar sind. Das sehe ich im Falle von Afghanistan derzeit aber nicht“, so der Politiker weiter. Für aufenthaltsbeendende Maßnahmen seien die Ausländerbehörden der Länder zuständig, betonte Özdemir. Das Bundesinnenministerium stehe jedoch im Austausch mit dem Auswärtigen Amt über die Notwendigkeit der Abschiebung von Straftätern und sogenannten Gefährdern durch die Länder.
Nach Ansicht des stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, sind Abschiebeflüge nach Afghanistan mit Chartermaschinen machbar. Er sagte: „Für diese Einzelfälle wäre es möglich, Kontakte herzustellen.“ Oft genügt es, sich am Tag der Ausreise zu verstecken, um nicht aus Deutschland abgeschoben zu werden. Zwei Drittel aller geplanten Abschiebungen im vergangenen Jahr waren ein Reinfall. Nur knapp 13.000 Migranten haben Deutschland im vergangenen Jahr tatsächlich per Charterflug verlassen, wie die Bundesregierung im Bundestag einräumen musste. In mehr als 23.000 Fällen war die Abschiebung demnach kein Erfolg. Grund für das Scheitern der Abschiebungen waren gestrichene Flüge oder die Tatsache, dass die Ausreisepflichtigen nicht auffindbar waren.