Coronaimpfschäden: Nur ein Drittel der Anträge anerkannt
Trotz Tausender Anträge auf Entschädigung wegen mutmaßlicher Impfschäden nach einer Coronaimpfung wird nur ein Bruchteil anerkannt. Die Mehrheit der Betroffenen bleibt mit Ablehnungen und langen Wartezeiten zurück.
Seit Beginn der Coronaimpfungen wurden in Österreich bis Ende April 2025 rund 3.000 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens gestellt. (Symbolbild)
© IMAGO / Aton ChileWien. – Seit Beginn der Coronaimpfungen wurden in Österreich bis Ende April 2025 insgesamt 2.655 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens gestellt. Davon wurden 735 anerkannt, 1.527 abgelehnt, während 393 Verfahren noch offen sind, wie aus der Antwort des Sozialministeriums auf eine Anfrage des FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak hervorgeht. Laut der Antwort waren die häufigsten Gründe für negative Entscheidungen fehlende zeitliche Zusammenhänge zwischen Impfung und Beschwerden, Krankheitsbilder, die nicht als Impfkomplikationen gelten, oder Symptome, die als übliche Impfreaktionen eingestuft wurden.
Entschädigungen für anerkannte Fälle
Von den anerkannten Fällen erhielten die Betroffenen 400 Pauschalentschädigungen, 193 dauerhafte Beschädigtenrenten, 75 befristete Renten und 62 Anerkennungen ohne Rentenanspruch. Darüber hinaus wurden Sterbegelder sowie Witwen- und Waisenrenten ausbezahlt. „Das zeigt klar, dass es sehr wohl eine erhebliche Zahl schwerer Impfschäden gibt. Gleichzeitig belegen die hohen Ablehnungsquoten, dass das Verfahren weder niederschwellig noch opferfreundlich ist“, so Kaniak.
Lange Bearbeitungszeiten als Belastung
Besonders kritisch ist die Dauer der Verfahren. Laut Ministerium mussten Antragsteller im Jahr 2024 im Durchschnitt 230 Tage warten, bis über ihren Antrag entschieden wurde. Kaniak bezeichnete dies als „besonders erschütternd“. Zudem kritisierte der FPÖ-Abgeordnete, dass zahlreiche mögliche Impfschäden gar nicht erfasst worden seien, da viele Betroffene keinen Antrag gestellt hätten oder nicht ausreichend informiert gewesen seien. „Wir brauchen daher dringend eine Nachmeldefrist für bisher nicht eingebrachte Fälle und eine Revisionsmöglichkeit für abgelehnte Anträge, damit den Geschädigten tatsächlich Gerechtigkeit widerfährt“, so seine Forderung.
Die Betroffenen seien keine Bittsteller, sondern Opfer eines „staatlich massiv beworbenen Impfprogramms“, das bis zur Impfpflicht reichte, so Kaniak. „Sie haben Anspruch auf eine faire und rasche Entschädigung – ohne Hürden und Verschleppung“. Es sei „höchste Zeit“, dass die Bundesregierung endlich handle und diesen Menschen Gerechtigkeit widerfahren lasse.