Ein Zweiklassenrecht für „verdächtige“ und missliebige Lehrer?

Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass eine junge Lehrerin aus Brandenburg für Compact-TV gearbeitet hat und daraufhin vom Dienst suspendiert wurde. In seinem Kommentar für FREILICH kritisiert Joachim Paul (AfD), dass bei der Einstellung von Lehrern mit zweierlei Maß gemessen werde.

Kommentar von
29.9.2023
/
3 Minuten Lesezeit
Ein Zweiklassenrecht für „verdächtige“ und missliebige Lehrer?

Joachim Paul

Es herrscht Aufregung in Brandenburg: Eine 29-jährige angehende Lehrerin hat für Compact-TV gearbeitet. Im Rahmen ihres Referendariats an einer Grundschule im Landkreis Märkisch-Oderland eingesetzt, wurde sie mittlerweile auf Zuruf des Tagesspiegels vom Dienst suspendiert. Beim Spiegel hieß es „sie pflegte offenbar Kontakte in die rechtsextreme Szene“, der Tagesspiegel indes schlagzeilte gleich „Braun und blond – rechtsextreme Lehrerin freigestellt“ und bei t-online, das mittlerweile zum einschlägigen Antifa-Portal mutiert ist, wurde sie gar als „Staatsfeindin“ beschimpft. Von „Unabhängigkeit“, „Neutralität“ oder ansonsten geltender und journalistisch eigentlich unbedingt zu beachtender „Unschuldsvermutung“ kann nicht die Rede sein. Jemand, der bei Compact-TV arbeitet, darf offenbar ohne Wenn und Aber als „rechtsextrem“, „braun“ und „staatsfeindlich“ stigmatisiert werden.

Die genannten Medien machen sich der Vorverurteilung schuldig – nichts Neues bei ideologiegetriebenen Haltungsjournalisten. Hämisch freuen sie sich darüber, dass – aus ihrer Sicht – missliebige Personen aus dem Staatsdienst entfernt werden. Dabei sind sie und ihre Helfershelfer in der Politik wieder einmal geschichtsvergessen, denn Berufsverbote und Entfernungen aus dem Beamtenapparat haben in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik keinen guten Leumund. Das gilt auch für die nachrichtendienstliche Behandlung von Medien, die der Verfassungsschutz für „rechtsextrem“ hält beziehungsweise offiziell beobachtet. So urteilte das Bundesverfassungsgericht 2015, dass die Beobachtung der Jungen Freiheit durch das Landesamt für Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen einen unzulässigen Eingriff in die Pressefreiheit darstelle und beendet werden müsse. Manchmal muss das eigentlich selbstverständliche höchstrichterlich festgestellt werden.

Lehrer mit linksextremistischer Vergangenheit

Es ist ein Treppenwitz der Geschichte, dass gerade diejenigen heute laut nach Berufsverboten und Co. rufen, deren geistige Vorgänger besonders von diesen betroffen waren. Was ist die politische Linke in den 1970-er und 1980-er Jahren Sturm gegen Berufsverbote und Radikalenerlasse gelaufen?

Erinnern wir uns beispielsweise daran, dass ein Winfried Kretschmann, immerhin aktives Mitglied des zweifelsfrei verfassungsfeindlichen „Kommunistischen Bundes Westdeutschland“ zwar verzögert zum Schuldienst zugelassen, aber letztlich verbeamtet wurde. Und auch in den vergangenen Jahren stieß sich die Linke und die mit ihr kooperierenden Mainstreammedien gerne an Berufsverboten, Stichwort Michael Csaszkóczy. Dieser – die Süddeutsche erklärte ihn heroisierend einfach zum „Lehrer mit Rückgrat“ – ist beziehungsweise war Bundesvorstandsmitglied der ebenso zweifelsfrei linksextremen Roten Hilfe. Der Pädagoge ist zudem aktives Mitglied der „Antifaschistischen Initiative Heidelberg“, die sich selbst als „linksradikales Bündnis“ von „Anarchos, KommunistInnen, SozialistInnen“ beschreibt. Der taz war dieses Engagement eine anerkennende Erwähnung wert. Dem so gewürdigten Pädagogen konnte in Folge eine mangelnde Verfassungstreue nicht nachgewiesen werden, er wurde in den Schuldienst aufgenommen und verbeamtet. Ich gehe natürlich davon aus, dass diese Einschätzung objektiv richtig war. Natürlich.

Wenn Aktivisten mit diesen einschlägigen Mitgliedschaften als Lehrer unterrichten dürfen, fragt man sich, warum das bei einer jungen Frau, die lediglich eine Online-TV-Sendung moderiert hat, nicht ebenfalls der Fall sein darf.

Ganz einfach: Weil sie nicht links ist. Langsam etabliert sich eine Zweiklassengesellschaft, bei der die einen problemlos durchgewinkt, die anderen aber beim kleinsten Verdacht gnadenlos aussortiert werden. Dass das nicht im Sinne der Gleichbehandlung ist und den Rechtsstaat ad absurdum führt, liegt auf der Hand, interessiert aber die Hetzer in den Medien und der Politik nicht. Es muss der feuchte Traum so mancher rot-rot-grüner Antidemokraten und Fanatiker sein, diejenigen zu entlassen, die anderer Meinung auch nur verdächtig sind.

Keine Hinweise auf Indoktrination mit verfassungsfeindlichen Ansichten

So hatte Anton Hofreiter kürzlich gefordert, Beamte, die Mitglied der AfD sind, aus dem Staatsdienst zu entlassen. Einfach so, ohne Beweis. Hier soll also bereits die Mitgliedschaft ausreichen, um Existenzen zu vernichten? Ist Hofreiter mit so einer undemokratischen Forderung nicht eigentlich selbst ein Fall für den Verfassungsschutz?

Maßgeblich ist letztlich, ob die nun vom Schuldienst suspendierte Lehrerin ihre Schüler mit verfassungsfeindlichen Ansichten indoktriniert hat. Oder daran mitgewirkt hat, politische Ziele mit Gewalt durchzusetzen. Ist das nicht der Fall, gibt es keinen sachlichen Grund, ihr den Schuldienst zu verwehren. Und darauf deutet einiges hin: „Weder im Dienst als Lehrerin noch im Seminar habe es Auffälligkeiten der Frau gegeben“, heißt es seitens des von der SPD geführten Bildungsministeriums Brandenburg. Mit anderen Worten: Es liegt nicht der leiseste Verdacht vor, dass die junge Lehrerin etwas falsch gemacht hat.

Das Gebot der Gleichbehandlung

Das gilt im Großen und Ganzen auch für die Lehrerin Myriam K., die jüngst in Rheinland-Pfalz aus dem Dienst entfernt wurde. Man kann über ihre Äußerungen, die wesentlich von dem die Region erschütternden Mord an der 15-jährigen Mia durch einen afghanischen Asylbetrüger in Kandel beeinflusst waren, streiten, sie kritisieren und an das Mäßigungsgebot erinnern.

Erinnert werden muss aber auch daran, dass das Gebot der Gleichbehandlung für den Rechtsstaat konstituierend ist.

Unsere Schulen halten ja offenkundig auch Lehrer aus, die ihre Schüler dazu aufrufen, sich für jenen Klima-Aktivismus zu engagieren, der für teils schwere Straftaten verantwortlich ist. Oder gute Noten für – linksextremistische – außerschulische Aktivitäten vergeben, im Unterricht zur Bekämpfung der AfD aufrufen und im Klassenraum wärmstens die Wahl linker und linksradikaler Parteien empfehlen. Vor diesem Hintergrund ist die Suspendierung einer jungen Kollegin in Brandenburg offenkundig genauso parteiisch wie scheinheilig.


Zur Person:

Joachim Paul ist Abgeordneter für die AfD im Landtag Rheinland-Pfalz. Er interessiert sich für die Digital- und Bildungspolitik.

Die in Gastbeiträgen geäußerten Ansichten geben ausschließlich die Meinung des jeweiligen Autors wieder und entsprechen nicht notwendigerweise denen der Freilich-Redaktion.

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