Entschließungsantrag: „ELGA-Daten sind sicher“
Um bei der neuen Datenschutz-Grundverordnung sensible Patientendaten zu schützen, haben ÖVP und FPÖ nun einen Entschließungsantrag im Parlament eingebracht. Dieser regelt, dass ELGA-Daten künftig nur unter bestimmten Voraussetzungen zu Forschungszwecken verwendet werden dürfen.
Die Patienten-Daten seien weiterhin gesichert. Gleichzeitig könne die Wissenschaft unter ganz bestimmten, klar geregelten Kriterien auf anonymisierte Daten zugreifen, versichert die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Hartinger-Klein in einer Aussendung.
Forschung und Datenschutz
Durch die Verwendung von Registerdaten können wichtige Rückschlüsse und Forschungen vor allem zu chronischen Erkrankungen gezogen werden. Und das nun sei im Sinne einer guten und modernen Gesundheitsversorgung für alle Bürger gesichert, heißt es in der Aussendung des Bundesministeriums.
Daten des Elektronischen Gesundheitsakts (ELGA) sollen künftig nur unter bestimmten Voraussetzungen freigegeben werden. Standesvertretungen (Ärztekammern oder Fachgesellschaften) sollen die anonymisierte Datenfreigabe zunächst auf wissenschaftliche Relevanz überprüfen. Sollte das Forschungsinteresse bestätigt werden, muss eine Ethikkommission das jeweilige Forschungsprojekt genehmigen. Dieses Prozedere stelle sicher, dass „hochsensible Patienten-Daten optimal geschützt bleiben und gleichzeitig die wissenschaftliche Forschung über Datenaggregationen und Registerdaten ermöglicht wird.“, erklärt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.