Faeser plant härteres Vorgehen gegen unliebsame Beamte
Das Bundeskabinett hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Entlassung von Beamten aus dem Dienst beschleunigen soll.
Berlin. - Einem Gesetzentwurf von Innenministerin Faeser, der Disziplinarmaßnahmen durch Verwaltungsakt ermöglichen soll, hat das Bundeskabinett in Berlin zugestimmt. Bislang muss ein Beamter, um zurückgestuft, aus dem Dienst entfernt oder ihm das Ruhegehalt aberkannt zu werden, eine Disziplinarklage einreichen. Die durchschnittliche Dauer eines solchen Verfahrens liegt den Angaben zufolge bei vier Jahren. Die nun angestrebte Änderung des Bundesdisziplinargesetzes soll sicherstellen, dass die Behörden „bei Verstößen gegen die beamtenrechtliche Verfassungstreuepflicht als besonders schwerwiegendes Dienstvergehen“ selbst tätig werden können und nicht wie bisher die Verwaltungsgerichte anrufen müssen, zitiert das Handelsblatt aus dem Entwurf.
Kritik von Verdi-Gewerkschaftssekretär
Kritiker vermuten eine weitere Methode, um unliebsame Beamte loszuwerden, wie es bei AfD-Politikern wie Jens Maier oder Björn Höcke angestrebt wird. Der Verdi-Gewerkschaftssekretär, Christian Hoffmeister, kritisierte diesen Vorstoß. Eine Aufweichung der Grundprinzipien des Beamtentums wäre die Folge. Auch die zwangsweise Kürzung der Bezüge wurde von Hoffmeister kritisiert. Beamte einer Situation auszusetzen, „in der sie durch bloße Verwaltungsentscheidung ihrer Grundrechte beraubt werden“, sei nicht hinnehmbar. Zuletzt hatte Faeser bereits mit ihrer Forderung der Beweislastumkehr im Beamtenrecht für starke Kritik gesorgt. Nach ihren Plänen hätten Beamte beweisen müssen überdurchschnittlich verfassungstreu zu sein, damals hatten Kritiker von „Gesinnungsprüfungen“ und „politischen Reinigungen“ gesprochen.