Finanzieller Druck: AfD-Politiker will Gemeinnützigkeitsrecht gegen linke Vereine einsetzen

Zuletzt hatten sich mehr als 100 Vereine und Stiftungen an Bundeskanzler Olaf Scholz gewandt und beklagt, dass das Gemeinnützigkeitsrecht ihr Engagement gegen „Rechtsextremismus“ gefährde. Nun will ein AfD-Politiker genau dies nutzen, um gegen linke Strukturen vorzugehen.

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Finanzieller Druck: AfD-Politiker will Gemeinnützigkeitsrecht gegen linke Vereine einsetzen

Matthias Helferich will vermehrt gegen linke Strukturen vorgehen.

© IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Dortmund. – Vor rund einem Monat haben sich mehr als 100 Vereine und Stiftungen in einem offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gewandt, weil sie ihr Engagement gegen „Rechtsextremismus“ durch das Gemeinnützigkeitsrecht gefährdet sehen, und eine Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts gefordert. Denn um in Deutschland in den Genuss von steuerlichen Mitteln im Rahmen der Gemeinnützigkeit zu kommen, müssen die Empfänger strenge Auflagen erfüllen. Dazu gehören unter anderem der Verzicht auf politischen Aktivismus und die strikte Wahrung parteipolitischer Neutralität. Auch die Teilnahme an oder der Aufruf zu politischen Veranstaltungen oder personelle Verflechtungen mit Parteien, wie sie bei Vereinen durchaus vorkommen, verstoßen gegen diese Grundsätze.

Weitreichende Folgen bei Verlust der Gemeinnützigkeit

Werden solche Verstöße offenkundig und in der Folge gemeldet, werden sie zum Fall für das örtliche Finanzamt, das dann die Gemeinnützigkeit prüfen und entziehen kann. Nun erklärte ein AfD-Politiker, dass auch er das Gemeinnützigkeitsrecht nutzen wolle, um gegen solche linken Vereine vorzugehen: „Auch ich werde nun gegen derartige Strukturen in meiner Heimatstadt Dortmund und anderen Städten NRWs vorgehen“, erklärte Matthias Helferich (AfD) in einer Videobotschaft und verwies darauf, dass es im Fall der Internetplattform Campact bereits einmal gelungen sei, einem linken Verein mit Millionenumsätzen die Gemeinnützigkeit zu entziehen. „Der Kampf gegen linke Strukturen ist somit weder aussichtslos noch verloren“, betont Helferich.

Für Vereine oder auch Unternehmen kann der Verlust der Gemeinnützigkeit weitreichende Folgen haben. So würden bis zu zehn Jahre rückwirkend Umsatzsteuer, Einkommensteuer etc. fällig und öffentliche und private Fördermittel müssten zurückgezahlt werden. Darüber hinaus würden die Verantwortlichen des Vereins oder des Unternehmens persönlich haften. Es bestünde eine Pflicht, gegen die handelnden Personen vorzugehen. Die Ausstellung von Spendenbescheinigungen wäre nicht mehr möglich und der betroffene Verein oder das betroffene Unternehmen würde Privilegien wie die Nutzung öffentlicher Einrichtungen verlieren.