Islamisten freigelassen: Aus dem Justizministerium kommt Kritik

Nachdem Mitte Juli drei mutmaßliche Islamisten freigelassen wurden, kommt aus dem Justizministerium, das nun eine Nichtigkeitsbeschwerde anregen will Kritik.
/
/
1 Minute Lesezeit
Islamisten freigelassen: Aus dem Justizministerium kommt Kritik

Bild: Bundesministerium für Justiz, Sitz der Generaldirektion / von Thomas Ledl [CC BY-SA 4.0 ], vom Wikimedia Commons (Bild zugeschnitten)

Nachdem Mitte Juli drei mutmaßliche Islamisten freigelassen wurden, kommt aus dem Justizministerium, das nun eine Nichtigkeitsbeschwerde anregen will Kritik.

Graz/Wien. Trotz des dringenden Tatverdachts wurden im Juli die letzten dringend tatverdächtigen Islamisten auf Anweisung des Oberlandesgerichtes Graz freigelassen. Unter den letzten drei Freigelassenen waren zwei mutmaßliche Salafistenprediger. Das Justizministerium kritisiert diese Enthaftungen und will jetz eine Nichtigkeitsbeschwerde bei der Generalprokuratur anregen.

Fortsetzung der U-Haft unzulässig

Das Oberlandesgericht begründet seine Entscheidung am Freitag damit, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beziehungsweise der ausständigen Anklage in dem langen Zeitraum, in dem die drei Terrorverdächtigen in Untersuchungshaft waren, nicht abgeschlossen werden konnten. Aufgrund dieser Unverhältnismäßigkeit war die Fortsetzung der Untersuchungshaft unzulässig. „Das sieht das Gesetz und das zu beachtende Beschleunigungsgebot im Sinne dieser Unverhältnismäßigkeit vor. Es ist aufgrund der Menschenrechtskonvention eine Untersuchungshaft sehr genau zu prüfen, und wenn eine bestimmte Dauer hier nicht mehr verhältnismäßig ist, hat man entsprechende Entscheidungen zu veranlassen“, so Elisabeth Dieber, Sprecherin des Oberlandesgerichtes.

Nichtigkeitsbeschwerde als Signalwirkung

Im Justizministerium verweist man darauf, die unabhängige Rechtssprechung natürlich zu akzeptieren. Im konkreten Fall möchte man aber dennoch eine Nichtigkeitsbeschwerde bei der Generalprokuratur anregen. Sollte dieser Anregung Folge geleistet werden, hat der Oberste Gerichtshof zu prüfen, ob durch die Freilassung der Terrorverdächtigen eine Rechtsverletzung begangen wurde oder nicht. Die freigelassenen Terrorverdächtigen mussten ihre Pässe nicht abgeben. Sie können nur dann wieder verhaftet werden, wenn erneut Verdacht auf eine strafbare Handlung besteht. Auch wenn der vom Justizministerium eingeleitete Vorgang am aktuellen Fall nichts ändert, hat er zumindest eine Signalwirkung für künftige Fälle.

Anti-Terror-Razzia in Graz und Wien

Im vergangenen Jahr haben Polizei und Verfassungsschutz in Graz und Wien großangelegte Razzien gegen Islamisten durchgeführt. Insgesamt konnte die Polizei damals 14 Personen festnehmen. Unter den Verdächtigen waren drei Österreicher mit Migrationshintergrund, zwei Bosnier, dazu waren je ein Syrer, Bulgare und Mazedonier gekommen. Nach den Razzien kritisierte der damalige FPÖ-Stadtrat Mario Eustacchio die anderen Stadtparteien: „Die Grazer Willkommenskultur-Politiker bei ÖVP, SPÖ, Kommunisten und Grünen fordere ich auf, endlich aufzuwachen. Dass ein Anti-Terror-Einsatz in der Islamistenszene in dieser Größenordnung in Graz stattfindet, ist ein Zeichen für das totale Versagen der Asyl- und Zuwanderungspolitik.“

 

 

Über den Autor

Monika Šimić

Monika Šimić wurde 1992 in Zenica (Bosnien und Herzegowina) geboren. Die gebürtige Kroatin wuchs in Kärnten auf und absolvierte dort die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe.

Kann FREILICH auf Ihre Unterstützung zählen?

FREILICH steht für mutigen, konservativ-freiheitlichen Journalismus, der in einer zunehmend gleichgeschalteten Medienlandschaft unverzichtbar ist. Wir berichten mutig über Themen, die oft zu kurz kommen, und geben einer konservativen Öffentlichkeit eine starke Stimme. Schon mit einer Spende ab 4 Euro helfen Sie uns, weiterhin kritisch und unabhängig zu arbeiten.

Helfen auch Sie mit, konservativen Journalismus zu stärken. Jeder Beitrag zählt!