Kirchenasyl nimmt zu: Mehr als 500 Fälle seit Anfang des Jahres
Immer mehr Menschen suchen Schutz im Kirchenasyl. Damit setzt sich ein seit Jahren steigender Trend fort, der bundesweit in fast allen Bundesländern zu beobachten ist.
Anfang des Jahres waren bereits mehrere hundert Menschen im Kirchenasyl. (Symbolbild)
© IMAGO / Panama PicturesBerlin. – Die Zahl der Kirchenasylfälle in Deutschland ist in den ersten beiden Monaten des Jahres 2025 sprunghaft angestiegen. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion wurden bis Ende Februar bereits 511 Personen im Kirchenasyl registriert. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2021 waren es 1.231 Personen – diese Marke ist 2025 bereits nach zwei Monaten zu fast 42 Prozent erreicht.
Spitzenreiter: NRW und Hessen
Die Kirchen in Nordrhein-Westfalen und Hessen griffen besonders häufig auf das Mittel des Kirchenasyls zurück. In NRW wurden 175 Personen gezählt, in Hessen 106. Auffallend hoch ist die Zahl auch in Bayern (68), Berlin (38) und Hamburg (21). Insgesamt zeigt sich ein flächendeckender Anstieg: Fast alle Bundesländer verzeichneten Kirchenasylfälle, wenn auch in unterschiedlicher Intensität.
Ein Blick auf die Vorjahre zeigt einen stetigen Anstieg: 2022 wurden 1.763 Personen im Kirchenasyl registriert, 2023 dann 2.703 und 2024 schließlich 2.966. Die Entwicklung seit 2021 bedeutet mehr als eine Verdoppelung innerhalb von vier Jahren. Nordrhein-Westfalen liegt konstant an der Spitze und verzeichnete 2024 sogar 1.028 Kirchenasylfälle – mehr als ein Drittel aller Fälle bundesweit.
AfD sieht „Umgehen des Rechtsstaates“
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner, der die Anfrage initiiert hatte, kritisiert das Kirchenasyl scharf. Dieses sei nichts anderes als „das Umgehen des Rechtsstaates unter dem Deckmantel christlicher Nächstenliebe“. Er sieht in der Praxis einen Missbrauch kirchlicher Strukturen, um Abschiebungen zu verhindern: „Kirchenasyl ist ein Euphemismus, der darüber hinwegtäuscht, dass hier Personen in Deutschland gehalten werden, die in Deutschland schlicht und einfach nichts zu suchen haben“, kritisiert er. Es werde bewusst versucht, die Überstellungsfristen zu umgehen, um den Verbleib der Betroffenen im Land zu sichern.
Überstellungsfristen oft überschritten
Wie aus der Regierungsantwort hervorgeht, führte das Kirchenasyl im Jahr 2025 bereits in 308 Fällen dazu, dass Deutschland für das Asylverfahren zuständig wurde, weil Überstellungsfristen nach der Dublin-III-Verordnung abgelaufen waren. Im gesamten Jahr 2024 waren es 2.866 Fälle. Damit hat sich die Zahl der Zuständigkeitswechsel gegenüber 2021 (1.215) mehr als verdoppelt.
Deutliche Kritik übte Brandner auch an der staatlichen Duldung dieser Praxis: „Als Rechtsstaatspartei lehnen wir das natürlich entschieden ab. Indem Behörden diese Praxis der Kirchen akzeptieren, stellen sie sich gegen den Rechtsstaat und verhöhnen diesen“.
Die Frage, was das Kirchenasyl den Staat kostet, bleibt unterdessen unbeantwortet. Die Bundesregierung gibt an, darüber keine Erkenntnisse zu haben.