Medienminister Blümel kann sich ‚NetzDG‘ für Österreich vorstellen

Am Dienstagabend erklärte Medienminister Gernot Blümel im ZiB2-Interview bei Armin Wolf, wie er sich die Umsetzbarkeit eines ‚digitalen Vermummungsverbots‘ vorstellt.
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Medienminister Blümel kann sich ‚NetzDG‘ für Österreich vorstellen

Bild (Blümel Juni 2018): photonews.at / Georges Schneider / BMEIA via Wikimedia Commons [CC BY 2.0] (Bild zugeschnitten)

Am Dienstagabend erklärte Medienminister Gernot Blümel im ZiB2-Interview bei Armin Wolf, wie er sich die Umsetzbarkeit eines ‚digitalen Vermummungsverbots‘ vorstellt.

Wien. – Bereits im Vorfeld war viel über die geplanten Maßnahmen gegen Hasspostings im Netz gemunkelt worden. Zur von einigen Medien kolportierten Klarnamenpflicht kommt es allerdings doch nicht. Dennoch will man Behörden ermöglichen, im Anlassfall einen Zugriff auf die persönlichen Daten von Tatverdächtigen zu bekommen. In der ZiB2 ließ er tiefer in die Absichten blicken.

Klarname bei Anmeldung in Online-Foren

Denkbar wäre etwa, dass man seinen Vor- und Nachnamen angeben muss, wenn man sich in einem Online-Forum registriert. Dies könnte Blümel zufolge etwa über die Handynummer und einen Authentifizierungscode geschehen. Im Netz würden Personen oftmals Dinge sagen, welche eigentlich gesetzeswidrig sind. In solchen Fällen dürfte es nicht passieren, dass man „nicht nachvollziehbar“ sei. Man dürfte im Netz nicht anonym sein.

Gleichzeitig plädierte er dafür, multinationale Medienkonzerne in die Pflicht zu rufen. Das „Problem mit Facebook“ sei, dass dieses derzeit nicht zur Löschung einzelner Inhalte verpflichtet sei. Man müsse aber sicherstellen, dass diese Unternehmen „offensichtlich widerrechtliche“ Elemente vom Netz nehmen. Durch die Digitalisierung sei dies eine neue Entwicklung, deshalb müsse man „jetzt dagegen steuern“.

NetzDG-Variante für Blümel „eine Möglichkeit“

Blümel verwies darauf, dass es in anderen Ländern bereits entsprechende Gesetzesgrundlagen gäbe. Dabei erwähnte er auch das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Deutschland. Man sehe sich dessen Umsetzung derzeit „ganz genau“ an. Der Hinweis sei von der ehemaligen profil-Redakteurin Ingrid Brodnig, mittlerweile digitale Botschafterin Österreichs bei der EU, gekommen.

Sofern man dessen „Kinderkrankheiten“ analysiere und ausfiltere, wäre ein derartiges Gesetz „eine Möglichkeit“. Ebenfalls denkbar wäre ein Wiederaufgriff einer Idee des früheren ÖVP-Justizministers Wolfgang Brandstetter. Dieser schlug einst vor, fünf Sonderstaatsanwälte zur Bekämpfung von Hasspostings abzustellen. Blümel unterstrich allerdings, dass man sich weiterhin im Verhandlungsprozess befinde.

NetzDG: Massive Kritik in Deutschland

Der Vorschlag eines ‚österreichischen NetzDG‘ ist nicht unbrisant: Denn das möglicherweise Pate stehende deutsche Gesetz steht dort weiterhin unter der Kritik von allen Seiten. Bereits im Vorfeld befürchtete etwas die NGO Reporter ohne Grenzen, dass das Gesetz „das Grundrecht auf Presse- und Meinungsfreiheit massiv beschädigen“ könnte.

Der renommierte Journalist Burkhard Müller-Ulrich warf dem damaligen Justizminister Heiko Maas sogar vor, damit politische Gegner „mundtot machen“ zu wollen. In einigen Fällen stellten Gerichte seitdem fest, dass Löschungen zu Unrecht geschahen.

Vorschlag von Gegnerin patriotischer Medien

Auch, dass der Vorschlag offenbar ausgerechnet von Brodnig kam, ist nicht unpikant. Die Journalistin gilt etwa als besonders scharfe Kritikerin patriotischer und alternativer Medien. Ende Juli sorgte sie zudem für eine Kontroverse, als sie die Meinung vertrat, dass Journalismus nicht allen Meinungen Raum bieten müsse – Die Tagesstimme berichtete. Diese Äußerungen tätigte sie, nachdem eine Zeit-Kolumnistin in einem Artikel für eine Begrenzung der Migration eintrat.

Über den Autor
Julian Schernthaner

Julian Schernthaner

Der studierte Sprachwissenschafter wurde 1988 in Innsbruck geboren und lebte sieben Jahre in Großbritannien. Vor kurzem verlegte er seinen Lebensmittelpunkt ins malerische Innviertel, dessen Hügel, Wiesen und Wälder er gerne bewandert.

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