Nach Gerichtsentscheid: Opposition beantragt dritte BVT-Sondersitzung

Die Feststellung des Oberlandesgerichts Wien (OLG), dass die Hausdurchsuchungen rund um die BVT-Affäre Ende Februar zumindest teilweise rechtswidrig waren, sorgte in der Parteienlandschaft für teils heftige Reaktionen. Die Opposition will nun eine dritte Sondersitzung zur Causa abhalten lassen. 
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Nach Gerichtsentscheid: Opposition beantragt dritte BVT-Sondersitzung

Symbolbild (BVT-Gebäude Rennwegkaserne): Tofko via Wikimedia Commons [Attribution]

Die Feststellung des Oberlandesgerichts Wien (OLG), dass die Hausdurchsuchungen rund um die BVT-Affäre Ende Februar zumindest teilweise rechtswidrig waren, sorgte in der Parteienlandschaft für teils heftige Reaktionen. Die Opposition will nun eine dritte Sondersitzung zur Causa abhalten lassen. 

Wien. In einer Pressekonferenz kündigten Vertreter sämtlicher drei Oppositionsparteien im Untersuchungssausschuss die Beantragung einer weiteren Nationalrat-Sondersitzung rund um die Vorgänge beim BVT. Die Geschlossenheit des Anliegens verteidigte SPÖ-Fraktionsführer im Ausschuss, Jan Krainer, damit, dass durch die Durchsuchungen und Suspendierungen „unbestreitbar ein großer Schaden“ für Land und Bürger eingetreten sei. Gemeinsam mit Krainer traten Peter Pilz (Liste Pilz) und Stephanie Krisper (NEOS) vor die Medien.

Missentrauensantrag: SPÖ-Krainer will Kickl-Rücktritt

Sobald ein Antrag auf eine Sondersitzung vorliegt, muss das Parlament innerhalb von 14 Tagen zusammentreten und das vorliegende Thema behandeln. Dabei soll auch zur Klärung kommen, ob die abschließende Verantwortung beim Justiz- oder Innenministerium liegt. Krainer stellte dabei sogar die Vermutung in den Raum, dass Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) höchstpersönlich der „Drahtzieher der Hausdurchsuchungen“ war.

Auch aus diesem Grund will man in der Sondersitzung weiters einen Misstrauensantrag gegen den freiheitlichen Innenressortchef stellen. Dieser, so Krainers Ansicht, sei der „gefährlichste Innenminister der zweiten Republik“. Die Sondersitzung müsse sich deshalb mit „seinem Wirken auseinandersetzen“. Jemand der Recht breche anstatt es zu schützen, so der rote Mandatar weiter, müsse zurücktreten. Für Peter Pilz wiederum ist auch ÖVP-Justizminister Josef Moser mitverantwortlich.

Regierung uneinig über Verantwortung

Nicht nur bei der Opposition sorgte dienstägliche Entscheidung für Aufregung. Bei der Suche nach einem Schuldigen lieferten sich mehrere hochrangige Funktionäre beider Regierungsparteien einen veritablen Schlagabtausch. Während Kickl die Verantwortung bei Justizminister Josef Moser (ÖVP) sah, wollte dieser nichts davon wissen. Moser verteidigte einerseits das Vorgehen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) – und will nun einen möglichen Ermittlungsdruch seitens des Innenministeriums prüfen.

FPÖ-Rosenkranz kritisiert Moser und Opposition

Diese Äußerungen wiederum stießen am Mittwochmorgen auf heftige Kritik des geschäftsführenden FPÖ-Klubobmanns Walter Rosenkranz. Dieser hätte sich offenbar vom „Oppositionsvirus einer angeblichen Einflussnahme“ von Innen- auf Justizresort „anstecken lassen“. Zwar sei die Hausdurchsuchung möglicherweise „überschießend“ gewesen, die WKStA hätte aber genügend Verdachtsmoment für Strafverfahren und Anklage gesehen. Die Äußerungen Mosers klängen daher „nach Abputzen und Wegschieben“.

Die Rücktrittsforderung gegenüber Kickl bezeichnete Rosenkranz außerdem als „oppositionellen Beißreflex“, der an „Dummheit nicht zu überbieten sei“. Die Vorstellung, der Innenminister müsse „nur mit dem Finger schnippen“ um Ermittlungen einzuleiten, zeige ein „Unkenntnis der Gewaltenteilung“ bei den Vertretern der Oppositionsparteien.

Über den Autor
Julian Schernthaner

Julian Schernthaner

Der studierte Sprachwissenschafter wurde 1988 in Innsbruck geboren und lebte sieben Jahre in Großbritannien. Vor kurzem verlegte er seinen Lebensmittelpunkt ins malerische Innviertel, dessen Hügel, Wiesen und Wälder er gerne bewandert.

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