Regierung befürchtet ausländische Einflussnahme auf Bundestagswahl
Im Februar finden in Deutschland vorgezogene Bundestagswahlen statt. Die Regierung rechnet nach aktuellen Informationen mit ausländischen Versuchen, diese durch Desinformationskampagnen zu beeinflussen.
Berlin. – Der Bundesregierung liegen bislang keine konkreten Erkenntnisse über eine mögliche Beeinflussung der Bundestagswahl 2025 durch ausländische Akteure vor. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion betonte sie jedoch, dass davon auszugehen sei, dass „ausländische Einflussakteure versuchen werden, die Wahl in ihrem Sinne positiv zu beeinflussen“. Diese Einschätzung beruht auf Beobachtungen und Analysen, die Ende Dezember 2024 vorgelegt wurden.
Mögliche Strategien zur Beeinflussung
So könnten Drittstaaten gezielt versuchen, die öffentliche Debatte und den politischen Meinungsbildungsprozess im Vorfeld von Wahlen zu beeinflussen. Solche Maßnahmen könnten sich auf die Verbreitung von Desinformation konzentrieren. Die Bundesregierung definiert „Desinformation“ als „nachweislich falsche oder irreführende Informationen, die mit dem Ziel der vorsätzlichen Beeinflussung oder Täuschung der Öffentlichkeit verbreitet werden“. Diese könnten „gegebenenfalls die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich stören“.
Monitoring von Desinformationskampagnen
In ihrer Anfrage erkundigte sich die AfD-Fraktion unter anderem nach dem Referat 607 „Strategische Kommunikation“ im Auswärtigen Amt, das sich mit der Beobachtung und Analyse von Desinformationskampagnen befasst. Die Abgeordneten warnten vor der Gefahr, dass ein solches Monitoring „zu Einschränkungen oder Diffamierungen legitimer Meinungsäußerungen“ führen könne.
Die Bundesregierung stellte klar, dass sie sich diese Auffassung „ausdrücklich nicht zu eigen“ mache. Sie betonte vielmehr, dass die Maßnahmen des Auswärtigen Amtes zur Beobachtung und Analyse von Desinformationskampagnen „nicht der Einschränkungen oder Diffamierungen legitimer Meinungsäußerungen, sondern ganz im Gegenteil dem Schutz der Meinungsfreiheit vor Einschränkungen und Diffamierungen durch etwa Desinformation“ dienten.