Unglaublich: Schweizer Justiz bestraft Drogendealer härter als Vergewaltiger

In der Schweiz werden Vergewaltiger oft milder bestraft als Drogenhändler. Während der Besitz von Kokain mit bis zu acht Jahren Gefängnis geahndet wird, bleiben Verurteilungen bei sexuellen Übergriffen oft unter dem möglichen Strafmaß.

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Unglaublich: Schweizer Justiz bestraft Drogendealer härter als Vergewaltiger

In der Schweiz wird Drogenhandel oft härter bestraft als Vergewaltigung.

© Foto von Wesley Tingey auf Unsplash

Bern. – Vergewaltigungen werden in der Schweiz oft weit unter dem möglichen Strafmaß geahndet. Laut einem Bericht der Sonntagszeitung werden die meisten Verurteilungen in solchen Fällen mit maximal drei Jahren Gefängnis geahndet, obwohl das Gesetz Strafen von bis zu zehn Jahren vorsieht. In besonders schweren Fällen, die mit brutalen sexuellen Übergriffen und schweren Verletzungen einhergehen, fallen die Urteile allerdings meist milder aus. In leichteren Fällen wird häufig nur eine bedingte oder teilbedingte Freiheitsstrafe verhängt, was im Jahr 2023 fast die Hälfte der Verurteilungen ausmachte.

Ein Vergleich mit Drogendelikten verdeutlicht die Diskrepanz: Für den Besitz von drei Kilogramm Kokain drohen fünf Jahre Haft, für elf Kilogramm sogar acht Jahre. Das geht aus einer Tabelle des Kommentars zum Betäubungsmittelgesetz hervor. Damit sind die Strafen für Drogendelikte deutlich härter als für Vergewaltigung.

Gesellschaftliche Sensibilisierung ohne Veränderung in der Justiz

Trotz einer zunehmenden Sensibilisierung der Gesellschaft für sexuellen Missbrauch, insbesondere nach den Enthüllungen in Hollywood, haben sich die Urteile in Vergewaltigungsfällen nicht wesentlich verändert. Feministinnen hatten gehofft, dass eine höhere Frauenquote in der Justiz zu einer gerechteren Behandlung führen würde, da die „Männerjustiz“ oft als voreingenommen gegenüber Frauen angesehen wurde. Der Begriff „victim blaming“ – das Verhalten, bei dem das Opfer selbst für die Straftat verantwortlich gemacht wird – wurde häufig diskutiert.

Aber auch die Zunahme von Richterinnen in den Strafverfolgungsbehörden hat kaum Einfluss auf die Urteile. Die Strafen für Vergewaltiger sind nach wie vor relativ milde, und die Opfer berichten von mangelndem Verständnis seitens der Justiz. Eine junge Frau berichtete laut dem Schweizer Nachrichtenportal Nau, dass sie sich im Gerichtssaal nicht als Opfer, sondern als Täterin behandelt fühlte, obwohl sie im Alter von 14 Jahren mehrfach missbraucht worden war.

Mangelnde Veränderung trotz wachsender Frauenquote

Trotz des steigenden Anteils von Richterinnen ist noch keine Änderung eingetreten. In einem aktuellen Fall etwa wurde die von einer Staatsanwältin beantragte Strafe für einen Täter als zu gering erachtet, woraufhin das Gericht eine längere Freiheitsstrafe verhängte.

Der Strafrechtsprofessor und SP-Ständerat Daniel Jositsch erklärt das Ausbleiben des Wandels damit, dass Frauen „grundsätzlich verständnisvoller“ gegenüber Tätern seien. Diese Haltung könne dazu führen, dass in Vergewaltigungsprozessen weniger harte Strafen verhängt würden. Das Hauptproblem sei aber nicht unbedingt die männliche Justiz, sondern die Kriterien, die sowohl von männlichen als auch von weiblichen Richtern angelegt würden. Das eigentliche Kernproblem sei, dass es sich bei vielen Sexualdelikten um „Vieraugendelikte“ handele – es gebe keine Zeugen und oft stehe Aussage gegen Aussage.

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