Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD weiterhin als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ einstufen darf. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
In der Gaming-Szene gibt es mehrere Plattformen, die bei Spielern nicht nur beliebt, sondern auch weit verbreitet sind. Doch neben Spielspaß und Gemeinschaft gibt es auch Schattenseiten, befürchtet der bayerische Verfassungsschutz.
Die AfD spricht von einem „reinen Willkürakt“ und kündigt rechtliche Schritte gegen die Einstufung durch den baden-württembergischen Verfassungsschutz an.
Der Verfassungsschutz möchte die „Querdenken“-Demonstrationen ins Visier nehmen. Wie sauber und neutral die Behörde dabei arbeiten wird, steht aber noch in den Sternen.
Mit einer bemerkenswerten Forderung lässt der AfD-Bundestagsabgeordnete Hansjörg Müller aufhorchen. Er empfiehlt seiner Partei nämlich eine andere Herangehensweise im Umgang mit einer drohenden Beobachtung mit dem Verfassungsschutz.
In den vergangenen Monaten – und mit belegbar höherer Schlagzahl, seitdem Thomas Haldenwang im Amt ist – kam es zur Beobachtung zahlreicher Gruppen aus dem patriotischen Spektrum.