Kritiker im Visier: „Querdenken“ könnte zum Verdachtsfall werden
Der Verfassungsschutz möchte die „Querdenken“-Demonstrationen ins Visier nehmen. Wie sauber und neutral die Behörde dabei arbeiten wird, steht aber noch in den Sternen.
Erfurt. – Diverse Beobachter, gerade aus dem patriotischen Lager, monieren schon seit längerem, dass sie den Verfassungsschutz für ein politisches Instrument der Mächtigen halten, um diese vor Kritik zu immunisieren. Diese Sichtweise erhält nun neuen Nährboden, denn der Chef des Landesamtes (LfV) in Thüringen, Stephan Kramer, ließ via RBB ausrichten, dass er „hinreichende Anhaltspunkte“ dafür sieht, die maßnahmenkritische „Querdenken“-Bewegung als Verdachtsfall zu klassifizieren.
Eine Bespitzelung ist bei „Verdachtsfällen“ möglich
Eine derartige Einstufung hätte für den Inlandsgeheimdienst jedenfalls zahlreiche Vorteile – denn bei einem „Verdachtsfall“ darf er nachrichtendienstliche Mittel einzusetzen. Was im Beamtendeutsch recht harmlos klingt, heißt in der Realität aber schwerwiegende Eingriffe wie Observationen und Abhörungen bis hin zum Einsatz von Verbindungsleuten – wenngleich Letztere im Regelfall erst zum Einsatz kommen, wenn eine Gruppierung bereits zum vollwertigen Beobachtungsobjekt hochgestuft wurde.
Kramer basiert diese Einschätzung – man möchte sich mit anderen Landesämtern und auch im Bund noch akkordieren – auf vermeintliche Radikalisierungstendenzen. Er und seine Kollegen wollen quer durch das Bundesgebiet beobachtet haben, dass „Rechtsextremisten, Reichsbürger, Impfgegner und Verschwörungsphantasten“ die Bewegung unterwandern würden. Manch unbedarftem Beobachter dürfte hingegen bereits bei der rhetorischen Zusammenwürfelung dieser Rubriken mulmig werden.
ZdJ-Präsident Schuster forderte ebenfalls Prüfung
Gleichzeitig ist der Verfassungsschutz nicht die erste öffentliche Institution, die eine derartige Forderung aufstellt. Josef Schuster, der Präsident des Zentralrats der Juden (ZdJ), hatte am Wochenende dafür plädiert, die „Querdenker“ zu sogenannten „Prüffall“ (eine informelle Vorstufe zum Verdachtsfall) zu erklären und einzelne, auf belasteten historischen Vergleichen aufbauende, Instrumente der Unmutsäußerung strafrechtlich zu verfolgen.
Die Äußerungen auf solchen Demos, so Schuster, gehe „bei Weitem über das hinaus, was man auch in einer Demokratie mit freier Meinungsäußerung akzeptieren soll und akzeptieren muss“. Dass gerade Kramer die Forderung aufgreift hinterlässt eine schiefe Optik – war der Konvertit doch selbst bis 2014 noch Generalsekretär genau derselben Einrichtung. Die letzten vier Jahre davon war Schuster zeitgleich ZdJ-Vizepräsident – man kennt sich eben.
Genaue Evaluation der Quellen wird nötig sein
Sollte der Verfassungsschutz sich tatsächlich dazu durchringen, die bunt zusammengewürfelte neue Bewegung an Maßnahmen- und Regierungskritikern ins Visier zu nehmen, könnte auch die detaillierte Begründung interessant werden. Schon bei einem Gutachten, das sich etwa gegen die AfD als größte Oppositionspartei im Bundestag richtete, fiel etwa auf, dass sich das Amt auch auf teilweise selbst am linken Rand stehende Antifa-Rechercheure als Quellen verließ.
In die Kritik kam in der Folge ausgerechnet Kramer, der selbst im Aufsichtsrat der umstrittenen Amadeu-Antonio-Stiftung unter Leitung des ehemaligen Stasi-Spitzels Anetta Kahane sitzt und nach bewegter politischer Vergangenheit bei der nächsten Wahl für die SPD in den Bundestag möchte. Im September des Vorjahres erhob ein ehemaliger enger Mitarbeiter schwere Vorwürfe, dass Kramer im Prüffverfahren gegen den AfD-Landesverband „falsche Angaben“ machte – Tagesstimme berichtete.
Kramer berief sich gegen AfD auf umstrittene Quellen
Der damals geleakte Schriftverkehr des seinerzeit als Ex-Referatsleiter benannten Insiders ließ durchklingen, dass sich Kramer dafür auf „falsche und ungenaue Informationen“ berufen habe und die zuständigen Referate außen vor gelassen habe. Außerdem geriet die externe Zuarbeit ins Visier – konkret ging es etwa um einen maßgeblichen Artikel des Soziologen Andreas Kemper, der zuerst in einer linksextremen, teilweise selbst in Jahresberichten des Verfassungsschutzes erwähnten, Zeitschrift erschienen war. Das Stück wollte nachweisen, dass AfD-Landeschef Björn Höcke ein „Faschist“ sei.
Im Februar dieses Jahres widmete sich ein Tagesstimme-Gastautor diesem Machwerk im Detail und kam nach drei Teilen (Teil1, Teil 2, Teil 3) zu einem vernichtenden Urteil. Kemper unterschlage „auf eine Weise, die schon an der Grenze zur Fälschung steht, ganz wesentliche Aspekte und montiert einzelne Versatzstücke zu einer Phantasie-Collage“ und verfehle am Ende einer „mit Skurrilitäten gespickten Abhandlung“ sogar seine eigenen Definitionen. Der einzige Nachweis der gelinge, sei jener der „Bereitschaft, dem eigenen politischen Aktivismus jede wissenschaftliche Lauterkeit zu opfern“.